Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 13 (1924) Karlsbad, 6. bis 18. August 1923
- Date
- 1924-01-01
- Page
- Seite 539 (sequence 562)
- Language
- German, English, Hebrew
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tausches im finanzpolitischen Ausschluss gewesen. Ob dieses Projekt den Ausgangspunkt für eine Anleihe bilden kann, muss in der Weise festgestellt werden, dass der Finanz- und Wirtschaftsrat zunächst Gutachten fachlicher Autoritäten einholt und, wenn es auf Grund der Gutachten angebracht erscheint, informative Verhandlungen mit Bankiers autnimmt, m) Voraussetzung für eine systematische Förderung der privaten und. genossenschaftlichen Wirtschaftstätigkeit ist die Schaffung einer mit umfassendem Material versehenen Informationszentrale in Palästina, die in Form einer Societe d'etudes errichtet werden kannte. Im Galuth müssen dieser Zentrade Palästina-WirtschaftssteHen entsprechen, die je nach Zweckmässigkeit einzelne Länder oder grössere Wirtschaftsgebiete zu bearbeiten haben werden. Ihre Aufgabe ist vor allem die Erteilung von Informationen über Handel, Industrie, Handwerk, Bodenkäufe, Hauskäufe usw. in Palästina. IX.—Beschlüsse betreffend Organisation. (Es werden hier sowohl die Kongressbeschlüsse, welche in der Debatte über die Anträge der Organisations-Kommission, als auch diejenigen berücksichtigt, die auf Grund des Berichtes des Permanenzausschusses gefasst wurden.) A.—Reform des Organisations-Statuts. I.—Kongress. 1.—Berechnung der Delegiertenzahl. 1. —Der Berechnung: der Zahl der Kongressdelegierten ist die Durcbsohnittsziffer der Schekeleingänge des Kongressjahres und des ihm vorangegangenen kongresslosen Jahres zugrunde zu legen. 2.—Passives Wahlrecht. 2. —Das passive Wahlrecht zum. Kongress ist an den Nachweis der Erfüllung der Verpflichtung gegenüber dem Keren Hajessod gebunden. (Antrag der Keren Hajessod-Komm-ission.) 3.—Teilnahme am Kongress. 3. —-Die Vorsitzenden des Kongressgerichtes und des Ehrengerichtes und der Kongressanwalt haben das Recht, am Kongress ohne Stimmrecht teilzunehmen. IL—Zentralrat. 4. —Der Zentrakat besteht aus: a) den Mitgliedern des. Actions-Comites (7 a, b, c); b) den Vorsitzenden des Kongressgerichtes und des Ehrengerichtes und dem Kongressanwialt; c) den Vertretern der Landes- und Sonderverbände. 539-