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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1924-01-01 · 13 (1924) Karlsbad, 6. bis 18. August 1923 · p. Seite 538

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
13 (1924) Karlsbad, 6. bis 18. August 1923
Date
1924-01-01
Page
Seite 538 (sequence 561)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
…/3476254-3476280--5669-3481814
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Spendenfonds stammenden Gelder, -soll das Geld im allgemeinen nicht durch den Fonds selbst, sondern durch besondere Institutionen (Gesellschaften, Kreditfonds, Kassen) ausgegeben werden. d) In fortschreitend stärkerem Masse muss in möglichst weitem Umfange Kapital für Palästina mobilisiert werden. Das kann geschehen: A) durch den Ausbau unserer nationalen Kreditorganisation; B) durch Anleihen; C) durch Entwicklung der Privatinitiative. e) Ueberall da, wo die allgemeinen und ökonomischen Voraussetzungen dafür gegeben sind, soll die Schaffung von jüdischen Finanzinstituten (Banken, Sparkassen, genossenschaftlichen Darlehenskassen) zum Zweck der Zusammenfassung der Volksersparnisse durchgeführt werden. f) Unerlässlich ist die Schaffung eines Marktes für palästinensische Wertpapiere; dringend erwünscht ist, dass in möglichst weitern Masse die Beleihung solcher Papiere ermöglicht wird. Die Erreichung dieses Zieles muss überall da, wo die Möglichkeit dazu besteht, durch Investments-Companies, Banken oder ähnliche Wirtschaftsinstitute gefördert werden, welche Kapitalien für Palästina gewinnen und insbesondere auch palästinensische Wertpapiere placieren. g) Der dringend notwendige Ausbau des palästinensischen Kreditwesens erfordert zunächst die Schaffung eines landwirtschaftlichen Kreditfonds und eines Kreditfonds für Industrie und Handwerk. h) Der Jewish Coloniäl Trust und unsere .palästinensischen Kreditinstitute -sollen mit allen möglichen Mitteln lausgebaut und verstärkt werden. ' i) Sämtliche nationalen Kreditinstitute sollen sich bei der Erteilung von Krediten durch Beiräte beraten lassen, die sie am Sitze ihrer Leitung bilden sollen. j) Anleihen ohne Deckung dürfen nicht in Betracht gezogen werden. Die Aufnahme von Krediten und die Ausgabe -von Pfandbriefen und Obligationen durch unsere Institutionen — sei es unter Zugrundelegung nationaler Sachwerte, sei es unter anderen Sicherheiten — ist insoweit möglich und wünschenswert, als Zinsen und Amortisation gesichert sind. k) Eine Anleihe grossen Stils kann besondere Bedeutung für (das Kolonisationswenk gewinnen, sofern ausreichende Deckung vorhanden, Zinsenldienst .unid Amortisation gesichert sind .und die Verwendung eine genügende Durchschnittsrentabilität des Gesamtkapitals gewährleistet. 1) Das von Dr. Gh. Arlosoroff vorgelegte Projekt, das die Aufbringung einer derartigen Anleihe auf der Grundlage kollektiver Garantie zum Zwecke der Schaffung eines grossen Kolonisationstrusts vorschlägt, ist Gegenstand eines besonderen Gedankenaus- 538

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