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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1924-01-01 · 13 (1924) Karlsbad, 6. bis 18. August 1923 · p. Seite 529

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
13 (1924) Karlsbad, 6. bis 18. August 1923
Date
1924-01-01
Page
Seite 529 (sequence 552)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
…/3476254-3476280--5660-3481805
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0 werden soll aus Vertretern der jüdischen Körperschatten, die in Palästina existieren und an der Alijah interessiert sind; über die Aufnahme neuer Körperschaften entscheidet diese Kommission. 2. —Es soll ein besonderer Beamter der Alijah (Inspektor) ') eingesetzt werden, der der Alijah-Zentrale in Erez Israel untersteht und der die Aufgabe hat, die Arbeit der Palästina-Aeniter zu koordinieren und den ständigen Kontakt zwischen der Alijah- Zentrale und den Palästina-Aemtern im Gallith herzustellen. IL—Palästina-Aemter. 3. —Die leitende Kommission der zentralen und Landes- Palästina-Aemter wird paritätisch zusammengesetzt aus Vertretern der vom Kongress anerkannten Arbeiterparteien und des Weltverbandes Hedhaluz einerseits, Vertretern der übrigen zionistischen Verbände andererseits, sowie dem Leiter des Palästiina-Amtes. Die Kommission wählt aus ihrer Mitte ein Präsidium, das paritätisch aus Vertretern der Arbeiterparteien einerseits, der •übrigen zionistischen Parteien andererseits und dem Leiter des Palästina-Amtes zusammengesetzt ist. Die Hinzuziehung von Vertretern anderer Organisationen und Körperschaften, die an der Alijah nach Erez Israel interessiert sind, kann durah die Kommission mit Zweidrittelmajorität * beschlossen werden. 4. —Die Machlakath Awodah besteht aus Vertretern der vom .Kongress anerkannten Arbeiterparteien sowie des Weltverbandes Hecbaluz und einem vom Präsidium zu entsendenden Vertreter. Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Vertreter des Präsidiums auf der Machlakath Awodah entscheidet die Kommission. Das Gleiche gilt für. alle übrigen Machlakoth. 5. —Der Kongress beauftragt die Exekutive, innerhalb dreier Monate auf der Grundlage der von diesem Kongress angenommenen Beschlüsse ein Statut der Palästina-Aemter auszuarbeiten, B.—Finanzen der Alijah. 6. —Die von der Zionistischen Exekutive als notwendig anerkannten Palästina-Aemter werden aus zentralen Mitteln für Rechnung des Alijah-Budgets erhalten. 7. —Der Kongress betont neuerlich die Notwendigkeit, im Wege der zionistischen Finanzinstitute diejenigen finanziellen Einrichtungen zu schaffen, welche die Geldüberweisung für die Emigranten, die Liquidierung ihres Vermögens (Emigrationsbanken) und die Schaffung und Entwicklung von Auswandererkooperatjven ermöglichen. o 34 529

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