Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 13 (1924) Karlsbad, 6. bis 18. August 1923
- Date
- 1924-01-01
- Page
- Seite 528 (sequence 551)
- Language
- German, English, Hebrew
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- Haifa 1× ep/1047930
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Palästina und bittet es, dort seine Arbeit weiter fortzusetzen. Der Kongress bittet die Exekutive, dem Joint Distribution Committee nahezulegen, dass es in Zukunft seine finanzielle Hilfe durch Vermittlung jüdischer Institutionen ausübt. c) An Mr. und Mrs. foaihan Straus. 20. —Der Kongress dankt Mr. und Mrs. Nathan Straus für die tatkräftige Hilfe, welche sie der Hadassah in schlimmer Lage geleistet haben. V. —Kupath Cholim. 21. —Oer Kongress anerkennt die Arbeit der Kupatli Cholim, aufgebaut auf gegenseitiger Unterstützung der Arbeiter, und ersucht die Zionistische Exekutive, diese Krankenkassen möglichst zu fördern. Der Kongress drückt den Wunsch aus, dass den Arbeitern aller Parteirichtungen im Lande die Möglichkeit gegeben wird, einer einheitlichen Krankenkasse anzugehören. Die Regelung hat der Waad Habriiuth zu veranlassen. 22. —Die Kupath Cholim Hamisrachi soll in ihren Beziehungen zur Hadassah dieselben Rechte gemessen, wie die allgemeine Arbeiterkrankenkasse. VI. —Pastewrinstitut. 23. —D e .r K o n ig r e s s b e s c h 1 i e s s t folgenden Antrag der Exekutive zur Prüfung zu überweisen: Der Waad Habriuth wird beauftragt, eine Verschmelzung des Pasteurinstitutes mit dem bakteriologischen Laboratorium der Hadassah herbeizuführen. Der Charakter der künftigen Tätigkeit des- Institutes ist durch den Waad Habriuth zu bestimmen. VII.—Quarantäne und Regierungsspitäler. 24. —Der Kongress beauftragt die Exekutive, Verhandlungen mit der palästinensischen Regierung dahin zu führen, dass sie bei der Quarantäne besonders in Haifa die hygienischen Bedingungen verbessert und dort sowie in den Regierungssptitälern den nationalen «und religiösen Bedürfnissen der jüdischen Bevölkerung Rechnung trägt. V— Beschlüsse betreffend Immigration. A.-JIauptorgane der Wanderung. I.—Alijah-Zentrale. 1.—Die Alijah-Zentrale in Erez Israel wird von einem von der Exekutive eingesetzten Bevollmächtigten geleitet. Der Leiter der Alijah-Zentrale soll seine Arbeit im Einvernehmen mit einer Kommission führen, welche zusammengesetzt 528