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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1924-01-01 · 13 (1924) Karlsbad, 6. bis 18. August 1923 · p. Seite 530

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
13 (1924) Karlsbad, 6. bis 18. August 1923
Date
1924-01-01
Page
Seite 530 (sequence 553)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
…/3476254-3476280--5661-3481806
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8. —Der Kongress verpflichtet die Leitung, aus denjenigen Mitteln, die ihr vom Keren Hajessod zur Verfügung gestellt werden, entsprechende Beträge zur Bestreitung eines Teiles der Reisespesen produktiver und geeigneter Olim zu gewähren. C—Hachscharah. 9. —Im Interesse der einheitlichen Durchführung der Hachscharah beschlie-sst der Kongress, mit der Leitung der Haohscharah-Arbeit den Weltverband „Bechaluz" zu betrauen, der diese Arbeit unter der Kontrolle der Exekutive der Zionistischen Organisation durchzuführen hat. 10. —Die Alijah-Organe sowie die Landes- und Sonderverbände der Zionistischen Organisation sind verpflichtet, die Chaluz- Organisation finanziell und moralisch zu unterstützen. Die Vertreter der Chaluz-Organisation in den PalästinaamtSHKommissionen sind verpflichtet, über die Arbeiten der Chaluz-Orgahisationen sowie über deren finanzielle Gebarung Bericht zu erstatten und Rechenschaft abzulegen. 11. —Für die Ausbildung aller derjenigen, die nicht dem Weltverbande „fiechaluz" angehören, haben die Palästina-Aemter auf Vorschlag der Machlakath Awodah im Einvernehmen mit den betreffenden Landesorganisationen des „Hechaluz" zu sorgen. 12. —Angesichts der Notwendigkeit der Ausbildung eines geeigneten Menschenmateriales für Erez Israel erklärt der Kongress, dass die Hachscharah, ihrer Wichtigkeit und Dringlichkeit nach, der Alijah und Awodah gleichzustellen ist, und besohliesst daher, sie finanziell zu unterstützen. D.—Förderung der Einwanderung von Chaluzoth. 13. —Der Kongress fordert die Exekutive auf, alle geeigneten Schritte zu unternehmen, um die vollständige Gleichstellung der Chaluzoth und Chaluzim auf dem Gebiete der Alijah durchzuführen und die faktischen Einwanderungsbeschrähkungen für Chaluzoth zu beheben. E.—Aerztliche Untersuchung der Olim. 14. —Vor Besorgung einer jeden Einreisebewilligung nach Palästina sollen die Palästina-Aemter möglichst frühzeitig eine ärztliche Untersuchung des Auswanderers durch ihre speziellen Vertrauensärzte veranlassen. Richtlinien für diese Untersuchung hat das Immigrations-Departement der Exekutive in Palästina festzusetzen. {Antrag der Samtätskommission.) F.—Transportwesen. 15. —Der Kongress beauftragt die Immigrationszentrale in Jerusalem, unter Zuziehung der in Betracht kommenden Palästina- 530

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