Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 13 (1924) Karlsbad, 6. bis 18. August 1923
- Date
- 1924-01-01
- Page
- Seite 524 (sequence 547)
- Language
- German, English, Hebrew
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d) Mit Rücksicht auf die Notwendigkeit, den jüdischen Bodenbesitz in Palästina laufend zu vergrössern, ihn durch Bearbeitung in Besitz zu erhalten und ihn zu produktivieren, sollen extensive Formen des landwirtschaftlichen "Grossbetriebes als Uebergangsform durchgeführt werden. Hiebet muss unbedingt nach dem ökonomischen Prinzip verfahren werden. Diese Wirtschaften dienen zugleich in gewissem Masse als berufliche Aiisbildungsstätten für Chaluzim. In diesen Betrieben ist auch die Möglichkeit gegeben, durch Kenntnis der Personen eine befriedigende und halbwegs gesicherte Auswahl der Siedler und Genossenschaftler durchzuführen. e) Zur gründlichen beruflichen Vorbildung müssen ausser Mikweh Israel und ausser der zu begründenden Mädchenfarmdie nationalen Farmen verwendet werden. Die Ausbildung von männlichen und weiblichen Chaluzim auf dem Gesamtgebiet der landwirtschaftlichen und gärtnerischen Tätigkeit ist in der Diaspora aufs weitestgehende zu fördern. f) Mit Rücksicht auf die Notwendigkeit, die Zahl der Juden in Palästina möglichst schnell zu vermehren, ist die vorstädtisclie .Kolonisation als Gartenstadt, Handwerker- und Häusersiedlung 'n möglichst grossem Umfang durchzuführen. Der Förderung der gewerblichen und handwerklichen mittellosen Einwanderung ist mehr als bisher, insbesondere durch Bereitstellung von Mitteln Beachtung zu schenken. (Antrag Dyk.) IL—Städtische Siedlung. 1.—Förderung von Handel und Industrie. 4. —Der XIII. Zionistenkongress betont die Wichtigkeit der Entwicklung des Handels und vor allem der Industrie für die Verbesserung der ökonomischen Verhältnisse im Lande und die Verstärkung der Einwanderungsimöglichkeiten und beauftragt die Executive, diesem Teil der Siedlungstätigkeit ein besonderes Augenmerk zuzuwenden. 2.—Varstädtistihe Siedlungen. 5. —Bei der Zuteilung von Boden des Karen Kajemeth Lejisrael ist nicht nur auf landwirtschaftliche, sondern auch auf vorstädtisohe Siedlungen, insbesondere auf Kleinisiedlungs- und kleinindustrielle Anlagen Bedacht zu nehmen. 3.—Schiedsgericht. 6. —Der Kongrcss hält die Schaffung eines ständigen Schiedsgerichtes für die Entscheidung von Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern für notwendig und beauftragt die Executive, im Einvernehmen mit dem Waad Leumi und den. Organisa- 524