Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 13 (1924) Karlsbad, 6. bis 18. August 1923
- Date
- 1924-01-01
- Page
- Seite 523 (sequence 546)
- Language
- German, English, Hebrew
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Pfund Kleinsiedlungen ........... 47.625 Kooperative Betriebe............ Kooperative Gross-Siedlungen . . ,...... 25.875 Neusiedlung .............. 24.000 Einzelne Siedler in Kolonien und Farmen .... 24.900 öeber.führung von Ghaluzim zur Landwirtschaft . . 4.500 Konsolidierung von Yemenitenwirtschaften .... 5.000 Landwirtschaftlichen Unterricht........ 8.100 Forstwirtschalt ............. 3.000 Landwirtschaftliches Museum......... 900 Organisierungsspesen........... 3.620 Allgemeine Spesen............. 1.280 Pfund 160.000 vorgesehen waren. Da die B>udgetkommission nur einen geringeren Betrag für landwirtschaftliche Kolonisation vorgesehen hat und eine perzentuelle Reduzierung der -einzelnen Posten für unmöglich erklärt wurde, beschliesst der Kongress, die nähere Bestimmung der für landwirtschaftliche Kolonisation im Budget vorgesehenen Summe dem Einvernehmen zwischen dem Waad Hachaklauth und der Exekutive zu überlassen. Es wird jedoch bestimmt, dass für den Fall, als die vorgesehene Gesamtziffer des Palästinabudgets im nächsten Jahre die von der Budgetkommission beantragte und vom Kongress beschlossene Gesamtziffer übersteigen sollte, 50 Prozent der im Palästinabudget verwendeten etwaigen weiteren Beträge landwirtschaftlichen Siedlungszwecken zuzuwenden sind. 3.—D er Kongress beschliesst, folgende Anträge der Exekutive zur Prüfung zu überweisen: a) Grund und Boden muss vor Uebergabe an Einzel- und Kollektivsiedler genügend vorbereitet sein. b) Die Ausgaben für Okkupation und Amelioration müssen nach ökonomischen Prinzipien durchgeführt und die hiefür entstandenen Kosten dem Anschaffungspreis für Grund und Boden zugeschlagen werden. Etwaige hdefür übermässig entstandene Unkosten sind ä fonds perdu zu buchen, damit der Bodenpreis für den Siedler nicht zu teuer wird und damit seine Existenzfähigkeit nicht von vornherein in Frage gestellt wird. Die Siedlungsanwärter sind auf ihre berufliche Eignung zu prüfen und es ist den Anwärtern der Vorzug zu geben, die ausser ihren fachlichen Qualitäten auch sonst durch wirtschaftliche Tugenden für ihren ökonomischen Erfolg Gewähr leisten. c) An Siedler und Genossenschafter sind lediglich solche billige Kredite zu erteilen, deren Rückzahlung und Verzinsung zwar langfristig, aber durch entsprechende Massnahmen gei sichert sind. 523