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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1924-01-01 · 13 (1924) Karlsbad, 6. bis 18. August 1923 · p. Seite 522

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
13 (1924) Karlsbad, 6. bis 18. August 1923
Date
1924-01-01
Page
Seite 522 (sequence 545)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
…/3476254-3476280--5653-3481798
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IV.—Beschlüsse betreffend Palästinaarbeit A.—Kolonisation. I.—Landwirtschaftliche Kolonisation. 1. —Der Kongress nimmt Kenntnis von dem in den letzten zwei Jahren auf dem Gebiete der landwirtschaftlichen Kolonisation erzielten erfreulichen Fortschritt, welcher in einer Reihe neuer entwicklungsfähiger Siedlungen zum Ausdrucke kommt. 2. —Als die nächsten Aufgaben der Zionistischen Organisation auf dem Gebiete der landwirtschaftlichen Kolonisation sieht der Kongress die nachstehenden Massnahmen an: a) Es soll eine Bodenreserve geschaffen werden, insbesondere dadurch, dass die vom Keren Hajessod an den Keren Kajemeth Lejisrael nachzuzahlende Schuld ausschliesslich zum Zwecke des Ankaufes von neuen Böden verwendet wird. b) Es soll gemäss dem Vorschlag der palästinensischen Leitung vom Keren Hajessod ein Kolonisationsfonds geschaffen werden, welcher, separat verwaltet, seine Geschäfte nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten eines .gemeinnützigen Unternehmens führen und über sein Gebaren dem Kongress bezw. der Jahreskonferenz eine Bilanz vorlegen soll. Dieser Fonds soll die an die Siedler bis nun gewährten und in Zukunft zu gewährenden Kolonisationsvorschüsse für produktive Ausgaben, als auch die von der Exekutive in den bestehenden Siedlungen und Betrieben bereits geschaffenen Sachwerte umfassen. Die vorliegenden Richtlinien für die Verwaltung des Kolonisationsfonds hat die Exekutive der Zionistischen Organisation zu. bestimmen «und dem Actions-Comite zur Genehmigung vorzulegen. Das von der Exekutive im Einvernehmen mit dem Direktorium des Keren Hajessod auszuarbeitende endgültige Statut ist dem nächsten Kongresse zur Beschlussfassung vorzulegen. c) Soweit nicht schon mit den Siedlern über die Verpflichtungen gegenüber den Finanzinstitutionen der Organisation Vereinbarungen getroffen worden sind, empfiehlt der Kongress der Exekutive den baldigen Abschluss von derartigen Verträgen mit den dauernd angesiedelten Personen. d) Zum Zwecke der gedeihlichen Fortführung der landwirtschaftlichen Siedlungsarbeit sollen mindestens 30 Prozent des für die Zwecke der landwirtschaftlichen Kolonisation vorgesehenen Budgets nicht später als in den Monaten Oktober und November bereitgestellt werden. e) Der Kolonisations-Kommission des Kongresses wurde auf Grund ausführlicher Erörterungen des Waad Hachaklauth ein Plan vorgelegt, nach welchem für 522

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