Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 13 (1924) Karlsbad, 6. bis 18. August 1923
- Date
- 1924-01-01
- Page
- Seite 521 (sequence 544)
- Language
- German, English, Hebrew
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III,—Beschlüsse betreffend Jewish Agency. 1. —Der Kongress bestätigt den von früheren zionistischen Konferenzen gefassten Beschluss bezüglich der Einberufung eines jüdischen Weltkongresses für den Aufbau Palästinas als jüdischnationaler Heimstätte und erklärt, dass auf die von dem Weltkongresse, der möglichst im Laufe der nächsten drei Jahre einzuberufen ist, gewählte Jewish Agency die Rechte der Zionistischen Organisation — gemäss Artikel 4 des Palästinamandates — übertragen werden sollen. 2. —Um aber schon jetzt, bis zur Einberufung des jüdischen Weltkongresses, den breiten Schichten des jüdischen Volkes die Möglichkeit einer Teilnahme am Aufbau Erez Israels zu geben, soll die Jewish Agency durch die baldmöglichste Heranziehung von Vertretern derjenigen jüdischen Organisationen und Gesellschaften, die auf dem Boden des Palästinamandates stehen, erweitert werden. 3. —Zu diesem Zwecke wird die Exekutive ermächtigt, im Einvernehmen -mit dem Actions-Comite einen aus Vertretern jüdischer Organisationen und Repräsentanzen der Judenheiten verschiedener Länder, sofern sie auf dem Boden der Balfour-Deklaration und des Palästinamandates stehen, zusammengesetzten Council zu bilden, der mit dem zionistischen Actions-Comite zusammen arbeiten sali. Der Council soll für die Zusammenarbeit mit der Zionistischen Exekutive als der Leitung der Jewish Agency aus seiner Mitte einen Ausschluss bilden, dessen Kompetenzen im Einvernehmen mit dem Actions-Comite geregelt werden sollen. 4. —Die Zionistische Exekutive wird in Verbindung mit dem genannten Council die Vertreter der jüdischen Organisationen und Repräsentanzen der Judenheiten der verschiedenen Länder zu einer gemeinsamen Konferenz einberufen, in der die Modalitäten ihrer Beteiligung an der bis zum Zusammentritt des Weltkongressses fungierenden Jewish Agency vereinbart werden sollen. Es wird jedoch festgesetzt, dass die Zahl der ausserzionistischen Mitglieder der so gebildeten Jewish Agency nicht mehr als die Hälfte der Gesamtzahl ihrer Mitglieder betragen darf. Die Vereinbarungen bedürfen der Zustimmung der Jahreskonferenz. 5.—Die Exekutive wird zusammen mit dem Actions-Comite beauftragt, alle Schritte zu unternehmen, um den jüdischen Weltkongress zum genannten Termin einzuberufen. 6.—D er Kongress beschliesst, folgenden Antrag der Exekutive zur Prüfung zu überweisen: In den Rat der Jewish Agency sollen vor allem Vertreter des iKeren Hajessod, die auf Versammlungen der Keren Hajessod- Zahler eines jeden Landes gewählt sind, sowie Vertreter des Waad Leumi herangezogen werden. (Antrag Mereminski.) 521