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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1924-01-01 · 13 (1924) Karlsbad, 6. bis 18. August 1923 · p. Seite 495

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
13 (1924) Karlsbad, 6. bis 18. August 1923
Date
1924-01-01
Page
Seite 495 (sequence 518)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
…/3476254-3476280--5626-3481771
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weniger entwertete Valuta ist. Ich behaupte, dass wir ein verfassungsmässiges Recht halben, die Abstimmung über diese Angelegenheit zu verweigern, und d-ass. der Kongress kein Recht hat, eine Regel festzusetzen, die einen Unterschied zwischen einem Zionisten und einem andern macht. Auf dem (Kongress wurde sehr viel über die Einheit des jüdischen Volkes geredet. loh möchte gerne wissen, welches der Unterschied zwischen einem armen Mann ist, der in New York lebt, und einem armen Mann, der in Warschau lebt, zwischen einem Mann der Mittelklasse in New York und einem Mann der Mittelklasse in Warschau. Der Kongress hat kein Recht, Unterschiede zu machen. Wir haben hier keine Einkommensteuer; es handelt sich hier um eine Steuer, die man bezahlt, um sein Wahlrecht zu sichern. Ich schlage vor, dass, wenn wir hier den" Minimalbetrag festsetzen, dies auch ein vernünftiger Minimalbetrag sein soll. Jeder, der die Verhältnisse in Polen kennt, weiss, dass >man für 3 Pence in Polen genau so viel kaufen kann, wie für denselben Betrag in den Vereinigten Staaten, und wenn wir den Schekel festsetzen, müssen wir daran denken, welchen Kautfwer-t der Schekel in dem Lande hat, wo er bezahlt wird. Nun kostet in Polen der Schekel einen Betrag, der vielleicht genügt, um eine Schachtel Streichhölzer zu kaufen, während der in den Vereinigten Staaten bezahlte Schekel für ein Mittagessen ausreicht. Ich stehe grundsätzlich auf dem Standpunkt, dass der Kongress kein verfassungsmässiges Recht hat, zwischen den in den Vereinigten Staaten lebenden Zionisten und den in Polen lefbenden Zionisten einen Unterschied zu machen. Darum muss der Minimalsatz für alle Zionisten gleich gelten, insofern es sich um das Recht der Vertretung handelt, und die Zionisten sollen in jedem Lande das Recht haben, den Schekel über das Minimum zu erhöhen, wenn sie es für nötig halten und das Budget fördern wollen- Berichterstatter Isaak Feuerring (für die Budget-Kommission): Geehrter Kongress! Der Antrag der Budget-Kommission liegt Ihnen vor. Ich möchte Sie bitten, die 'ganze Frage auch vom rein budgetären Standpunkte zu betrachten. Als wir gestern über das Budget der Exekutive sprachen, mussten wir Ihnen erklären, dass wir Ihnen die Einzelheiten darzulegen nicht in der Lage seien, weil wir keinen Weg gefunden hatten, um auch das Minimumbudget von 20.000 Pfund zu sichern. Es steht fest, dass eine Sicherung dieses Budgets ganz unmöglich sein wird, wenn Sie nicht unsere Anträge annehmen. Im Antrag 1 ist die Gebühr für den Schekel festgesetzt. Wir häben das Hauptgewicht auf den Minimalbetrag von einem halben Schilling gelegt. Genau so grosses Gewicht müssen wir auf den zweiten Antrag legen. Es ist unbedingt notwendig, dass nicht nur die Zahl der Schekalim, die in Kongressjahren eingeht, für die Kongresswahlen berücksichtigt wird, sondern es muss der Durchschnitt beider Jahre zugrunde gelegt werden. Das wird für die Landes- und Sonderverbände ein Ansporn sein, auch in kongresslosen Jahren ihre ganze Energie dem Schekel zu widmen. Was den Goldenen Schekel betrifft, so unterscheidet sich unser Antrag 3 ein wenig von dem Antrage der Organisations-Kommission. Wir fordern 15 Goldene Schekel auf je 1000 gewöhnliche, während die Organisations-Kommission 10 fordert. Wir sind der Ansicht, dass mit dem Satze von 10 Goldenen Schekalim für 1000 gewöhnliche eine wertvolle Hilfe für das Budget nicht geschaffen wird. Die Zahl 15 erscheint uns als Minimalzahl, von der nicht abgegangen werden soll. Ich bitte daher, die Anträge der Budget-Kammission anzunehmen. Delegierter Dr. Schwarzbart (Westgalizien, deutsch): Ich bitte, den Antrag der Budget-Kommission in bezug auf den Schekelbetrag für arme Länder abzulehnen. Ein halber Schilling bedeutet für Polen 30.000 Mark. Für Deutschland wird es noch viel mehr sein. Es ist ganz ausgeschlossen, dass man einen Volksschekel in Polen einzieht und von einem Durchschnittsjuden 30.000 Mark für einen Schekel verlangt. 495

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