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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1924-01-01 · 13 (1924) Karlsbad, 6. bis 18. August 1923 · p. Seite 491

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
13 (1924) Karlsbad, 6. bis 18. August 1923
Date
1924-01-01
Page
Seite 491 (sequence 514)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
…/3476254-3476280--5622-3481767
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Ich meine damit folgendes: Jede Föderation* verkauft ihre Schekely aber die Wahlen sind nachher gemeinsam. Vizepräsident Motzkin: Dieser Antrag kann nicht zur Abstimmung gebracht werden. In der Organisations-Kommission ist darüber Uebergang zur Tagesordnung beschlossen worden. Berichterstatter Dr. Hantke (den Bericht fortsetzend): Antrag G. 1. entfällt, da Antrag 3. abgelehnt wurde. Es bleibt also nur Antrag G. 2. (s. o. S. 488) übrig. Wenn wir auch besondere Schekalim haben und getrennt wählen, so kann in jedem Lande durch eine gemeinsame Schekelkommission eine gemeinsame Kontrolle der Schekelednziehung stattfinden. Deswegen bitte ich Sie namens der Kommission, für diesen Antrag 2. zu stimmen. Mitglied des Finanz- und Wirtschaitsrates Dr. Barth: Namens der Minderheit der Kommission will ich die zwei Minderheitsanträge, die Ihnen bereits vorgelesen wurden, begründen. Nach dem ersten (s. o. S. 489) soll die Sache genau wie nach dem Antrage 2. a) der Mehrheit gehandhabt werden, nur mit dem Unterschiede, dass die Gemeinschaft sich nicht auf die Verteilung und Verrechnung, sondern nur auf die Kontrolle des Schekels beziehen soll. Wir haben diesen Antrag deswegen gestellt, weil schon bei dem bisherigen System Klagen aufgetaucht sind, dass aus den gemeinschaftlichen Bureaus die Sonderverbände später die Schekalim bekommen halben als die Landesverbände und daher nicht rechtzeitig an die Arbeit gehen konnten. W7enn jetzt gemeinsame Sahekelverbände eingerichtet werden, so werden sich diese Vorwürfe vervielfachen; man wird immer sagen, dass diese gemeinsamen Verbände in den Landesbüchern parteiisch geführt werden. Um diese Landesverbände vor diesen Vorwürfen zu schützen, haben wir diesen Minderheitsantrag eingebracht. Der zweite Minderheitsantrag soll der Exekutive nicht das Recht zugestehen, diktatorisch in jedem Lande einen Landesschekelkommissär zu ernennen, sondern es soll ihr dieses Recht nur für den Fall zustehen, als Schwierigkeiten bei der Bildung der Landesschekelverbände entstehen. Delegierter B. Locker (Poale Zion, Polen, jüdisch): Der Vorschlag der Kommission hat einen Sinn gehabt, solange man einen gemeinsamen Schekel hatte. Die Sonderverbände, die den einheitlichen Schekel und die gemeinsamen Wahlen akzeptierten, sind dann auf den gemeinsamen Schekel verband eingegangen. Da aber das erste nicht durchgedrungen ist, lade ich Sie ein, den Minderheitsantrag anzunehmen. Vizepräsident Motzkin: Wir stimmen zunächst über den Antrag G. 2. a) der Kommission ab. (Nach erfolgter Abstimmung:) Der Antrag 2. a) der Kommission (s. o. S. 488) ist abgelehnt. Ich bringe daher den Antrag I. der Minderheit zur Abstimmung. (Nach der Abstimmung:) Der Antrag I. der Minderheit (s. o.'S. 489) ist angenommen. Ich bitte nun über Antrag G. 2. b) der Kommission abzustimmen. (Nach vorgenommener Abstimmung:) Der Antrag ist abgelehnt. Wir stimmen also über den Gegenantrag II. der Minderheit ab. (Nach der Abstimmung:) Der Minderheitsantrag II. (s. o. S. 489) ist angenommen. Es verbleibt noch der Antrag G. 2. c). Ist Widerspruch gegen diesen Punkt vorhanden? (Nach einer Pause:) Ich stelle fest, dass Antrag G. 2. c) als angenommen erscheint. Berichterstatter Dr. Hantke: Ich komme nun zu dem vorhin zurückgestellten Antrage C. 2 (s. o. 491

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