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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1924-01-01 · 13 (1924) Karlsbad, 6. bis 18. August 1923 · p. Seite 489

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
13 (1924) Karlsbad, 6. bis 18. August 1923
Date
1924-01-01
Page
Seite 489 (sequence 512)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
…/3476254-3476280--5620-3481765
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c) Die Grenzen der Landesschekelverbände werden von der Exekutive festgesetzt. 3. Die Wahlen zum Kongress finden innerhalb eines Landes gemeinsam auf Grund eines Verhältniswahlrechtes statt, sofern mehr als ein Delegierter gewählt wird. Ausnahmen davon sind zulässig, wenn sämtliche dem Landesschekelverbande angehörenden Landesverbände und Sonderverbandsgruppen damit einverstanden sind. Ich werde ihnen auch die angemeldeten Minderheitsanträge vorlesen. Sie lauten: M i n d e r h e i t s a n t r ä g e: I. Zum Antrage G. 2a): Die Sehekelkontrolle wird innerhalb eines Landes einheitlich geführt durch ein Komitee, in dem der Landesverband und die Landesgruppen der Sonderverbände vertreten sind. II. Zum Antrage G. 2. b): Die Exekutive ist berechtigt, in den Ländern, in denen die Bildung eines Landesschekelverbandes auf Schwierigkeiten stösst, einen Landesschekelkommissär zu ernennen. Ich bitte Sie zuerst den Antrag 3. in Verhandlung zu ziehen. Wie Sie wissen, haben wir in der letzten Zeit die Wahlen zum Kongress in der Weise vorgenommen, dass jeder Landesverband und jeder Sondervenband für sich gewählt hat. Es gab also keinen Wia'hlkampf zwischen den einzelnen Verbänden, sondern jeder Verband wählte für sich. Es ist nun beantragt worden, dass dies aufhöre, dass alle Zionisten eines Landes zu einer Wahl gehen, dass nach einem Proportionalwahlsystem 'gewählt werde, so dass alle Richtungen ihre Vertretung finden. In der Kommission gab es eine ausführliche Debatte über diesen Punkt und die Mehrheit war für die gemeinsame Wahl. Aber es war eine sehr kleine Mehrheit und ich muss zugeben, dass viele Gründe für und viele gegen vorgetragen worden sind. Die Mehrheit war der Ansicht, dass die Gründe für eine gemeinsame Wahl überwiegen, weil nur durdh eine gemeinsame Wahl eine wirkliche Manifestation des Willens der Wähler erzielt werden kann. Mitglied des Finanz- und Wirtschaftsrates Dr. A. Barth (deutsch): Der Punkt, der hier zur Abstimmung steht, ist in der Organisations-Kommission mit 13 gegen 12 Stimmen angenommen worden, also mit einer Majorität von einer Stimme- Gegen ihn haben sich ausser dem Misraohi eine ganze Reihe von Vertretern der Landesorganisationen erklärt. Wir stehen auf dem Stanäipumkte, dass dieser Punkt, der für die Geschicke der Zionistischen Organisation ausserordentlich wichtig ist, in Zukunft von entscheidender Bedeutung sein kann. Wenn die Verbände ■wirklich gezwungen sind, zu gemeinsamen Wahlen in die Länder hinauszugehen, so sind sie gezwungen, in der schärfsten Weise einander zu bekämpfen. Es werden dann die Wahlen so stattfinden, dass einer von dem anderen alles Böse sagt, was er zusammenkriegen kann, etwa in der Weise, wie wir es jetzt in Polen erlebt haben. Wir steinen auf dem Standpunkte, dass das für die Zionistische Organisation nicht förderlich ist und dass es besser ist, wenn wir bei dem bisherigen Systeme bleiben. Dann kann jeder mit einem positiven Programm arbeiten und hat die Möglichkeit, lediglich die Vorzüge seines Standpunktes darzulegen und er kann die Auseinandersetzung des Negativen auf das Mindestmass beschränken. Aus diesem sachlichen Grunde muss der Kongress gegen die Kommission entscheiden. Wir stehen aber auf dem Standpunkte, dass er es auch aus formalen Gründen tun muss, denn wenn ein Antrag mit 13 gegen 12 Stimmen angenommen wird, so ist das keine Mehrheit, mit der eine so einschneidende Aenderung vorgenommen werden kann. Ich richte daher an diejenigen Parteien, die in der Organisations-Kommission dafür gestimmt haben, den Appell, jetzt dagegen zu stimmen, um nicht mit so geringer 489

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