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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1924-01-01 · 13 (1924) Karlsbad, 6. bis 18. August 1923 · p. Seite 488

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
13 (1924) Karlsbad, 6. bis 18. August 1923
Date
1924-01-01
Page
Seite 488 (sequence 511)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
…/3476254-3476280--5619-3481764
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Wochen dauert, kann es vorkommen, dass ein Delegierter während des Kongresses an der weiteren Beteiligung verhindert ist, »und es ist nur billig in einem solchen Falle, den Ersatzdelegierten an dessen Stelle treten zu lassen. Daher schlägt die Kommission vor, dass w;ir dem Ersatzdelegierten das Recht geben, auch nach Kongressbeginn für den Delegierten einzutreten, wenn der letztere sein Mandat endgültig niedergelegt hat. Vizepräsident Berlin: Wir stimmen darüber ab. (Nach erfolgter Abstimmung:) Der Antrag D der 'Organisations-Kommission ist angenommen. Berichterstatter Dr. Hantke: Ich bitte Sie nun folgenden Antrag der Kommission anzunehmen: E. Geschäftsordnung des Zentralrates. Die Exekutive wird aufgefordert, der nächsten Sitzung des A. C. den Entwurf einer Geschäftsordnung des Zentralrates vorzulegen, die nach Bestätigung durch das A. C. bis zur Genehmigung durch den Zentralrat Geltung haben soll. Vizepräsident Berlin: Ist Widerspruch dagegen vorhanden? (Nach der Abstimmung:) Der Antrag der Kommission ist angenomme n. Berichterstatter Dr. Hantke: Ebenso einfach ist der nächstfolgende Antrag der Kommission: F. Kongressanwalt. Der Kongressanwalt soll die Interessen der Zionistischen Organisation auch beim Ehrengericht wahrnehmen. Vizepräsident Berlin: Wird Widerspruch gegen diesen Antrag erhoben? (Nach einer Pause:) Der Antrag F der Kommission ist angenommen. Berichterstatter Dr. Hantke: Wir kommen nun zu dem wichtigsten Punkte, von dem sich die Kommission klar ist, dass er im Plenum sehr verschieden beurteilt werden wird. Es handelt sich nämlich um die Frage des gemeinsamen Schekels und der gemeinsamen Wahlen zum Kongress. Vizepräsident Motzkin (den Vorsitz übernehmend): Ich bitte um Ihre vollständige Aufmerksamkeit- Es handelt sich um einen Punkt, der die Struktur unserer ganzen Organisation ändern kann. Berichterstatter Dr. Hantke: Die Anträge der Kommission lauten: G. Einheitlicher Schekel. Es wird beschlossen: 1. Der Schekel hat innerhalb eines Landes eine einheitliche Form. 2. a) Die Schekelverwaltung (Verteilung. Verrechnung. Kontrolle) wird innerhalb eines Landes einheitlich geführt. Die im Lande bestehenden Verbände bilden zu diesem Zwecke eine Arbeitsgemeinschaft (Landesschekeiverband). b) Die Exekutive ist berechtigt, im Einvernehmen mit dem Präsidium des A. C. in einzelnen Ländern Landesschekelkommissäre mit dieser Aufgabe zu betrauen, denen die Vorstände der Landesschekelverbände beratend zur Seite stehen. 488

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