Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 13 (1924) Karlsbad, 6. bis 18. August 1923
- Date
- 1924-01-01
- Page
- Seite 487 (sequence 510)
- Language
- German, English, Hebrew
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/3476254-3476280--5618-3481763- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
sage also, wenn Sie das Prinzip einführen, dass man untersuchen muss, ob gerade der Kandidat für den Kongress Maasser bezahlt hat, dann führen Sie ein System ein, welches des Zionismus unwürdig ist und den Kongress noch mehr erniedrigen wird. Delegierter Dr. Krämer (Bukowina, deutsch): Herr Dr. Barth hat recht, dass das Maasser-Prinzip nicht in allen Ländern zum Durchbruche gekommen ist. Deswegen genügt uns ja, wenn wir sagen, dass man seiner Pflicht nachgekommen ist- In allen Ländern haben die Keren Hajessod-Komitees den Möglichkeiten des betreifenden Landes entsprechend gewisse Normen festgesetzt, und es ist klar, dass es keinen Zionisten geben darf, der seine Pflicht nicht erfüllt, und zwar nach den entsprechenden Bestimmungen seines Landes. Es müsste dann im Antrage zum Schlüsse heissen: „Der Nachweis erfolgt durch eine Bescheinigung der Landesstelle des Keren Hajessod." Vizepräsident Berlin (den Vorsitz übernehmend): Der Vorschlag des Herrn Dr. Daiches lautet auf Uebergangzur Tagesordnung über den Antrag der Keren Hajessod-Kommission. Ich bitte darüber abzustimmen. (Nach der Abstimmung:) Der Antrag Daiches ist abgelehnt- Delegierter Lipson: Ich schlage als Amendement vor, dass es in dem Antrage nicht heissen möge „Verpflichtung", sondern „Zahlung des Minima 1 b e i t r a g e s". Delegierter Dr. Goldmann: Geehrter Kongress! Ich bitte Sie unbedingt, nicht für dieses Amendement zu stimmen, sondern lieber schon unseren Antrag abzulehnen. Wenn ich vorhin gesagt habe, dass wir uns hüten müssen, die Sache zu bagatellisieren, so haben Sie hier die Bestätigung. Das ist die Methode der Bagatellisierung. Wenn einer, der ein Minimum gibt, um pro forma seine Pflicht zu erfüllen, dann sagen kann, er habe seine Keren Hajessod- Verpflichtung erfüllt, so bedeutet das eine Bagatellisierung. Wir haben nicht von Maasser gesprochen, um nicht ein ungerechtes Prinzip aufzustellen, aber wir sprechen von einer Keren Hajessod-Verpflichtung, wie sie nach den normalen Verhältnissen in jedem Lande besteht. Das ist das Minimum, das wir verlangen müssen. Vizepräsident Berlin: Wir stimmen nun über das Amendement Lipson ab. (Nach vorgenommener Abstimmung:) Das Amendement Lipson ist abgelehnt. Ich stelle nun den Antrag der Keren Hajessod-Kommission (s. o. S. 483) zur Abstimmung. (Nach erfolgter Abstimmung:) Der Antrag der Keren Hajessod-Kommission ist angenommen. (Lebhafter Beifall.) Berichterstatter Dr. Hantke (seinen Bericht fortsetzend): Die Anträge C. 2. und C. 3. (s. ebenda) müssen zunächst zurückgestellt werden. Der nächste Antrag der Organisations-Kommission bezieht sich auf die Geschäftsordnung des Kongresses und lautet wie folgt: D. Geschäftsordnung des Kongresses. Die von der Jahreskonferenz beschlossene Geschäftsordnung des Kongresses wird mit folgender Aenderung bestätigt: § 1, Abs. 2, soll wie folgt ergänzt werden: „oder wenn er sein Mandat endgültig niedergelegt4*. Das ist eine wichtige Bestimmung. Bis nun kann ein Ersatzdelegierter nur dann für einen Delegierten eintreten, wenn der letztere sein Amt noch nicht angetreten hat. Wenn aber, wie jetzt, ein Kongress zwei