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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1924-01-01 · 13 (1924) Karlsbad, 6. bis 18. August 1923 · p. Seite 481

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
13 (1924) Karlsbad, 6. bis 18. August 1923
Date
1924-01-01
Page
Seite 481 (sequence 504)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
…/3476254-3476280--5612-3481757
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Wochen vorher eingeladen; diejenigen, die nicht kommen können, zeigen es der Exekutive an und es werden ihre Stellvertreter eingeladen. Ausserdem werden die Ersatzmitglieder von jeder Sitzung verständigt und sie haben das Recht, an den Sitzungen teilzunehmen. Vizepräsident Motzkin: Wir gehen nun weiter und kommen zu den Anträgen betreffend den Zentralrat. Die Anträge der Organisations-Kommission lauten: B. Zentralrat. Die Bestimmungen des Statutes betreffend den Zentralrat werden wie folgt abgeändert: 1. Der Zentralrat darf mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder die Beschlüsse des Kongresses abändern, sofern die betreffenden Anträge in der Tagesordnung der Sitzung des Zentralrates vorgesehen waren. 2. Der Zentralrat besteht aus: a) den Mitgliedern des Actions-Comites (oben A. 3. a, b, c); b) den Vorsitzenden des Kongressgerichtes und des Ehrengerichtes und dem Kongressanwalt; c) den Vertretern der Landes- und Sonderverbände. 3. Während der Tagung des Zentralrates darf das A. C. keine Beschlüsse fassen in Gegenständen, die auf der Tagesordnung des Zentralrates stehen. 4. Die Bestimmung des § 25, Abs. 6, wird auch auf die Wahlen zum Zentralrat (§ 40) ausgedehnt. 5. Die im § 40, Abs. 2 und 3, vorgesehene Mindestzahl von 1500 Schekel wird auf 3000 Schekel erhöht. Berichterstatter Dr. Hantke: Von den soeben verlesenen Bestimmungen über den Zentralrat, das heisst die Jahreskonferenz, fällt zunächst Antrag 1 infolge Ihres Beschlusses über das A. C. fort. Antrag 2 enthält gegenüber dem bisherigen Statut hauptsächlich eine redaktionelle Berichtigung, die feststellt, dass die Mitglieder der Exekutive Mitglied er der Jahreskonferenz sind, was bisher zweifelhaft war. Antrag 3 fällt auch fort und es bleiben nur noch übrig die Bestimmungen der Anträge 4 und 5. Vizepräsident Motzkin: Darf ich Sie etwas fragen? Wenn Sie jetzt sagen, dass der Antrag 1 wegfällt, bleibt dann 'die Kompetenz des Zentralrates dieselbe wie bisnun? (Ref. Dr. Hantke: Ja!) Delegierter Dr. Daiches: -Bei Antrag 2 heisst es unter Punkt c): „den Vertretern der Larrdesumd Soniderverbände". Hier möchte ich fragen, wie viele. Vizepräsident Motzkin: Dafür haben wir ja ein altes Gesetz. Sie dürfen nicht vergessen, dass soferne keine Aenderung beschlossen wird, unser bisheriges Statut in Kraft bleibt. Delegierter Emanuel Neumann (Amerika, englisch): Ich beantrage ein Awiendement zum Punkte b) des Antrages 2 und schlage vor, dass dieser Punkt ganz gestrichen wird. Es liegt gar kein Grund vor, den Kongressanwialt und die Vorsitzenden der beiden Gerichte zu Mitgliedern des Zentralstes zu machen. Vizepräsident Motzkin: Es liegt also ein Amendement vor, dass Punkt b) des Antrages B. 2, der den Vorsitzenden des Kongressgerichtes und des Ehrengerichtes und 31 481

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