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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1924-01-01 · 13 (1924) Karlsbad, 6. bis 18. August 1923 · p. Seite 475

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
13 (1924) Karlsbad, 6. bis 18. August 1923
Date
1924-01-01
Page
Seite 475 (sequence 498)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
…/3476254-3476280--5606-3481751
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kutive abberufen soll. Nun schön, wenn Sie dagegen sind, dann lehnen Sie es ab! Aber es liegt kein Grund vor, deswegen alle Beschlüsse abzulehnen. Dass an Stelle ausscheidender Mitglieder der Exekutive durch das A. C. andere gewählt werden, ist ganz vernünftig. Es würde sich also nur um den Antrag 1. b) und 1. c) handeln. Darüber kann man hinwegkommen. Denn die Ereignisse selbst ändern ja die Beschlüsse des Kongresses. Vizepräsident Motzkin: Es liegen zahlreiche Abänderungsanträge vor. Aber es gibt einen allgemeinen Antrag und dieser lautet auf Uebergang zur Tagesordnung über Antrag A. 1. (der Organisations-Koimmission. Wenn der Kongress dafür ist, dass man zur Tagesordnung übergehen soll, dann haben die weiteren Debatten keinen Zweck. Ich werde mir also zunächst die Frage an den Kongress "erlauben, ob wir über Antrag A. 1. zur Tagesordnung, übergehen sollen, das heisst, dass es in bezug auf das A. C. beim alten zu bleiben hat. Zu einem Abänderungsvorschläge hat sich Herr Doktor Krämer gemeldet. Delegierter Dr. Krämer: Ich schlage vor, bei 1. b) und 1. c) zu setzen: „bei Anwesenheit von drei Viertel der Mitglieder des A. C. mit einer Dreiviertelmajorität". Delegierter Alfred Berger: Ich schlage vor, Punkt 1. b) abzulehnen, dagegen in Punkt 1. c) statt der Zweidritteleine Dreiviertelmajorität zu beschliessen. Delegierter Dr. A. Klee: Heisst „die Exekutive abberufen" soviel wie die Exekutive in toto» oder kann darunter verstanden werden: einzelne Mitglieder der Exekutive? Vizepräsident Motzkin: Selbstverständlich kann man Mitglieder abberufen. Delegierter Dr. Klee: Nach dem Wortlaute kann das zweifelhaft sein« Wenn die Interpretation des Präsidenten richtig ist, dann würde dies für mich ein Grund sein, dagegen zu stimmen. Delegierter Dr. Schipper: Ich schlage vor, dass man in Punkt d) den letzten Satz streichen soll, der da lautet: „diese Mitglieder der Exekutive haben im A. C. nur beratende Stimme/' Delegierter Dr. Weiner: Nach dem alten Statut hat die Exekutive gegen ihre Abberufung durch den Zentralrat ein Appellrecht an den ausserordentlichen Kongress. Wird sie das auch im Falle der Abberufung durch das A. C. haben oder nicht? Vizepräsident Motzkin: Das könnte ja hineingenommen werden. Aber vorerst wollen wir einmal wissen, ob der Kongress überhaupt diesen Antrag in merito verhandeln oder zur Tagesordnung übergehen will. Es liegt ein Antrag auf Uebergang zur Tagesordnung über Antrag A. 1. der Organisations-Kommission (s. o. S. 470) vor. Ich ordne die Abstimmung an. (Nach vorgenommener Abstimmung:) Ich habe den Eindruck, dass der Antrag auf Uebergang zur Tagesordnung über Antrag A. 1. angenommen ist- Wir gehen nun zu Antrag A. 2. über. 475

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