Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 13 (1924) Karlsbad, 6. bis 18. August 1923
- Date
- 1924-01-01
- Page
- Seite 471 (sequence 494)
- Language
- German, English, Hebrew
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6. a) Gleichzeitig mit der Wahl des A. C. wird vom Kongress die Wahl von 35 Ersatzmitgliedern des A. C., und zwar ebenfalls nach dem unter 5. erwähnten Grundsatze vorgenommen. b) Wenn gewählte Mitglieder des A. C. endgültig ausscheiden, oder wenn sie an einer Tagung des A. C. teilzunehmen verhindert sind, treten die iür dieselbe Gruppierung gewählten Ersatzmitglieder in der Reihenfolge ihrer Wahl an deren Stelle. c) Die Vertretung von A. C.-Mitgliedern durch Ersatzmitglieder ist auf dem Kongresse (§ 20 Org. Stat.) nur dann zulässig, wenn die betreffenden A. C.-Mitglieder aus dem A. C« endgültig ausgeschieden sind. 7. Zur Beschlussfähigkeit des A. C. ist die Anwesenheit von 18 Mitgliedern erforderlich. Die Mitglieder der Exekutive zählen dabei nicht mit. Ich 'bemerke, dass zu den Punkten 1. b) und 4. Minderheitsanträge in der Kommission angemeldet wurden. Es wird insbesondere bei Punkt 1. b) statt „Zweidrittelmehrheit" die einfache Mehrheit vorgeschlagen, und im Punkt 4. beantragt die Minderheit, der Exekutive kein Stimmrecht im A. C. zu gewähren. Vizepräsident Motzkin: Es wind hier eine ganze Reihe von Aenderungen unseres Statuts vorgeschlagen und Sie können darüber nur abstimmen, wenn Sie sich dessen bewusst sind, dass mit diesen Anträgen eine Aenderung der Konstitution vorgenommen werden soll. Wir werden daher, so sehr wir den Wunsch haben, mit dem geschäftlichen Teile heute so schnell wie .möglich fertig zu werden, diese Angelegenheiten, die in das Leben der Zionistischen Organisation tief einschneidend wirken können, mit der nötigen Ruhe und Geduld durchnehmen und ich bitte Sie, diese Geduld die ganze Zeit zu bewahren. Delegierter Drc S. Daiches (England, deutsch): Ich beantrage, dass die Punkte b) und c) in Antrag 1. gestrichen werden. Es ist unmöglich, dass das Actions-Comite das Recht haben soll, die Beschlüsse des Kongresses abzuändern. Wozu brauchen wir denn dann einen Kongress? Der Kongress kann heute Beschlüsse fassen und übermorgen kann das A. C. zusammentreten und mit Zweidrittelmehrheit die Beschlüsse des Zionistischen Kongresses abändern. Ich werde darüber nicht viele Worte verlieren. Punkt b) muss gestrichen werden. Der Punkt c) ist noch viel gefährlicher. Das A. C. soll mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder die Exekutive abberufen können. Geehrter Kongress! WTenn das A. C. die Exekutive laufen lassen kann, wozu brauchen wir idann eine Exekutive zu wählen? Die Exekutive muss haben, was man im Englischen s e c u r i t y nennt, die Exekutive muss wissen, dass sie auf zwei Jahre gewählt ist und die ganze Verantwortungslast zu tragen hat und dass sie dem nächsten Kongress volle Rechenschaft darüber geben muss, was sie tut und nicht tut. Wenn aber das A. C. das Recht haben soll, die Exekutive einfach wegzuschicken, dann wird die ganze Zionistische Organisation in ihren Fugen erschüttert. Ich bitte Sie, die Punkte 1. b) und 1. c) abzulehnen. (Beifall.) Delegierter Emanuel Neumann (Amerika, englisch): Ich protestiere dagegen, dass der englische Text der Kommissionsanträge uns nicht unterbreitet wurde. Es wird dadurch vielen Delegierten die Möglichkeit genommen, an der Debatte und Abstimmung über so wichtige Fragen teilzunehmen. Vizepräsident Motzkin: Herr Neumann, ich schliesse mich aus vollstem Herzen Ihrem Proteste an, nur bewirken es die Umstände, dass wir nicht wissen, an wessen 171