Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 13 (1924) Karlsbad, 6. bis 18. August 1923
- Date
- 1924-01-01
- Page
- Seite 437 (sequence 460)
- Language
- German, English, Hebrew
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werden, dass, während Nichtzionisten ihr Hilfe versprochen haben, der Kongress ihre Arbeit nicht als eine Vorbereitungsarbeit für die Universität anerkennt und dieser Anerkennung tätigen Ausdruck gibt. Vizepräsident Motzkin: Dieser Antrag müsste eigentlich an die Budgetkommission gehen, da es aber nicht geschehen ist, kann man ihn nur der Exekutive zur Ueberprüfung überlassen. (Del. Feldstein: Wir können ihn so fassen, dass wir vielleicht sagen: „der Kongress empfiehlt der Exekutive, die 300 Pfund jährlich zu bewilligen.") Der Antrag ist also jetzt anders formuliert. Er lautet (liest): Der Kongress empfiehlt der Exekutive, nach Massgabe der Mittel iür den Waad Halaschon und die Chewrath haatikoth (Jewish Palestine Exploration Society) in Erez Israel je 300 Pfund jährlich zu bewilligen. Ich bringe den Antrag in dieser Form zur Abstimmung. (Nach vorgenommener Abstimmung:) Der Antrag ist angenommen. Berichterstatter Prof. Dr. Warburg: Es sind noch die Anträge der Universitätskommission betreffend die Bibliothek unerledigt. Von diesen Anträgen, die Ihnen in der Sitzung vom Dienstag vorgetragen wurden, wird nun Antrag Nr. 3 (s. S. 350), in dem es hiess, dass für die nächsten zwei Jahre der Kongress je .3000 Pfund aus dem Budget der Organisation bewilligen soll, weggelassen, weil das mit dem Budget zusammenhängt. Die übrigen Anträge bleiben aufrecht. Sie lauten (liest): I. 1. Der Kongress stellt fest, dass die Universität und jede andere Kulturarbeit in Erez Israel der wissenschaftlichen Bibliothek in Jerusalem dringend bedarf. 2. Er nimmt daher mit Befriedigung von dem Vertrage mit der Wolffsohn-Stiftung Kenntnis und erwartet die baldigste Inangriffnahme und grösste Beschleunigung des Baues. 4. Das Kuratorium wird ermächtigt, die geeigneten Schritte zu unternehmen, um die noch fehlenden Mittel zu beschaffen. II. 5. Der Kongress ist der Ansicht, dass die Leitung des Bibliothekswesens ihren Sitz in Jerusalem haben solle. Mitglied des A.C. Kaplansky: Es hat früher Herrn Dr. D a i c h e s gefallen, meinen Antrag als einen persönlichen Konflikt zwischen Herrn Professor Warburg und mir zu bezeichnen. Ich glaube, dass eine solche Gegenüberstellung ganz lächerlich ist. Vizepräsident Motzkin: Ich halte es für ganz überflüssig, dass Sie auf die ganze Debatte eingehen. Auch habe ich davon gar nichts gehört. Mitglied des A.C. Kaplansky: Mein Antrag geht dahin, die Resolution der Universitätskommission der Exekutive zu übergeben. Ueberdies ist das nicht ein persönlicher Antrag von mir, sondern der des Herrn Dr. W e i z m a n n. Ich glaube, dass diese Anträge vom Kongress nicht angenommen werden können. Der Kongress kann doch unmöglich eine Abmachung mit der Wolffsohn-Stiftung ratifizieren, die nur der Exekutive bekannt ist, aber nicht dem Kongress. Gegen diese Abmachungen bestehen verschiedene Proteste, zum Beispiel seitens des Nationalfonds. Der letzte Punkt wieder, dass die Leitung des Bibliothekswesens in Jerusalem sein soll, ist eine Selbstverständlichkeit, ich beantrage daher wiederholt, diese Resolution der Exekutive zu übergeben. 437