Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 13 (1924) Karlsbad, 6. bis 18. August 1923
- Date
- 1924-01-01
- Page
- Seite 407 (sequence 430)
- Language
- German, English, Hebrew
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/3476254-3476280--5538-3481683- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Ehrengerichtes, die sich auf eine Streitfrage bezieht, welche auf dem letzten. Kongresse hier zur Sprache gekommen ist. Mit Rücksicht auf den letzteren Umstand hielt ich mich für verpflichtet, diese Interpellation hier vorzubringen, und ersuche den Sekretär, sie im Wortlaute zu verlesen. Sekretär Dr. Löwenstein (liest): „Auf der Welthilfskonferenz in Karlsbad am 13. August 1920 habe ich in einer Rede die Tätigkeit gewisser Banken und Bankiers angegriffen, die bei Geldüberweisungen aus Amerika, England und Afrika die Interessen der armen Geldempfänger geschädigt haben. Der frühere Direktor der Jüdischen Kolonialbank Dr. Nisson Katzenelson fühlte sich durch die in meiner Rede erhobenen Beschuldigungen persönlich getroffen und verklagte mich beim Zionistischen Ehrengericht. Das Ehrengericht hat mich wegen Beleidigung verurteilt und das Urteil auf dem XII. Zionisten-Kongress in Karlsbad verkündet. Ich habe darauf eine konkret formulierte Anklage gegen Dr. Nisson Katzenelson beim Herrn Kongressanwalt eingereicht. In der Anklage erhebe ich die Beschuldigung, dass Dr. Katzenelson bei der Auszahlung von Geldüberweisungen die Interessen der armen Empfänger schwer geschädigt und durch die Drohung, das Geld zurückzuschicken, ihnen einen willkürlich diktierten Kurs aufgezwungen hat. Ich erlaube mir daher, an den Herrn-Vorsitzenden des Zionistischen Ehrengerichtes die Anfrage zu richten, ob meiner konkret formulierten Anklage gegen Dr. Katzenelson Folge geleistet worden ist, in welchem Stadium diese Angelegenheit sich befindet, welche Schritte das Ehrengericht bereits unternommen hat und welche Schritte es in der nächsten Zukunft zu unternehmen gedenkt. (gez.) A. Nurok." Vizepräsident Motzkin: Dazu hat Herr Rechtsanwalt Gronemann als Vorsitzender des Ehrengerichtes das Wort Vorsitzender des Ehrengerichtes Rechtsanwalt S. Gronemann (deutsch): Geehrter Kongress! Auf die Anfrage, welche Schritte das Ehrengericht in dieser Sache bereits unternommen hat, habe ich namens des Ehrengerichtes zu erklären : Keinerlei Schritte. Diese Angelegenheit ist heute Nachmittag um 4 Uhr bei mir anhängig gemacht worden. Wie in der Interpellation selbst ausgeführt wird, hat der Interpellant seine Anzeige ordnungsgemäss beim Kongressanwalt Dr. Emil Margulies eingereicht. Ich habe aus dem Berichte des Herrn Dr. Margulies über seine Tätigkeit entnommen, dass die Sache bei ihm eingegangen ist und er Erhebungen in dieser Sache betreibt. Ich habe von ihm während des Kongresses die Nachricht bekommen, dass er mit den Erhebungen jetzt zum Schlüsse gelangt ist und dass er hier während des Kongresses Vernehmungen vorgenommen hat. Heute nachmittags hat er mir die Übersendung des Aktes angekündigt und die Sache beim Ehrengerichte anhängig gemacht. Ich konnte natürlich in diesen paar Stunden nichts unternehmen, vorher aber lag für mich verfassungsgemäss keine Veranlassung dazu vor. Auf die Frage, welche Schritte das Ehrengericht in nächster Zukunft zu unternehmen gedenkt, erwidere ich : Jene Schritte, die das Statut vorschreibt, d. h. ich werde die Mitglieder des Ehrengerichtes, weiche dem Turnus nach drankommen, also die Herren Dr. Hirsch und Dr. D a i c h e s zur Konstituierung berufen und dem Angeklagten Nachricht zukommen lassen.- Daraufhin wird über die Eröffnung des Verfahrens in den hergebrachten Formen beschlossen werden. Vizepräsident Motzkin: Damit ist diese Angelegenheit erledigt. Wir kommen jetzt zum B erichte der Sanität s-K o m m i s s i o n. Das Wort hat Herr Dr. S a p i r zur Begründung der Anträge dieser Kommission. 4C7