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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1924-01-01 · 13 (1924) Karlsbad, 6. bis 18. August 1923 · p. Seite 399

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
13 (1924) Karlsbad, 6. bis 18. August 1923
Date
1924-01-01
Page
Seite 399 (sequence 422)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
…/3476254-3476280--5530-3481675
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nieren und den standigen Kontakt zwischen der Alijahzentrale und den Palästina-Aemtern im Galuth herzustellen. Nun gestatten Sie, dass ich Ihnen die Majoritäts- und Minoritätsanträge in bezug auf die weiteren Punkte vorlese. Die Majoritätsanträge lauten: 13. Die leitende Kommission der zentralen und Landes-Palästina-Aemter wird paritätisch zusammengesetzt aus Vertretern der vom Kongress anerkannten Arbeiterparteien und des Weltverbandes Hechaluz einerseits. Vertretern der übrigen zionistischen Verbände andererseits sowie dem Leiter des Palästina-Amtes. Die Kommission wählt aus ihrer Mitte ein Präsidium, das paritätisch aus Vertretern der Arbeiterparteien einerseits, der übrigen zionistischen Verbände andererseits und dem Leiter des Palästina-Amtes zusammengesetzt ist. Die Hinzuziehung von Vertretern anderer Organisationen und Körperschaften, die an der Alijah nach Erez Israel interessiert sind, kann durch die Kommission mit Zweidrittelmajorität beschlossen werden. 14. Die Machlakath Awodah besteht aus Vertretern der vom Kongress anerkannten Arbeiterparteien sowie des Weltverbandes Hechaluz und einem vom Präsidium zu entsendenden Vertreter. Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Vertreter des Präsidiums und der Machlakath Awodah entscheidet die Kommission. Das gleiche gilt für alle übrigen Machlakoth. Die Minoritätsanträge lauten: I. Die Leitung des Palästina-Amtes obliegt einem von der Palästinakommission vorgeschlagenen und von der Exekutive bestätigten Leiter. II. Der Leiter des Palästina-Amtes hat im Einvernehmen mit der Palästinakommission zu arbeiten, welche beratende und kontrollierende Funktionen hat. III. Die Kommission wird zusammengesetzt aus den Vertretern der Landesverbände und der zionistischen Sonderverbände nach ihrer Stärke, wobei die Stärke gemessen wird nach der Zahl der im Kongressjahre aufgebrachten Schekel, sowie aus Vertretern von Körperschaften und Organisationen, welche sich für die Aiijah interessieren. IV. Bei jedem Palästina-Amt wird ein Referent für Arbeiterimmigration eingesetzt; derselbe wird den Arbeiterparteien entnommen und hat seine Agenden unter der Kontrolle des Leiters zu führen. In dem gedruckten Berichte ist ferner eine Resolution weggelassen, die lautet (liest): 13. Der Kongress beauftragt die Exekutive, innerhalb dreier Monate auf der Grundlage der von diesem Kongress angenommenen Beschlüsse ein Statut der Palästina-Aemter auszuarbeiten. Damit sollen alle bis auf den heutigen Tag existierenden Missverständnisse endgültig erledigt werden. Schliesslich habe ich Ihnen auf Wunsch der "Chaluzoth, welche sich bei unserer Arbeit beteiligt haben, und über Wunsch der ganzen Kommission als letzten Antrag vorzuschlagen: 16, Der Kongress fordert die Exekutive auf, alle geeigneten Schritte zu unternehmen, um die vollständige Gleichstellung der Chaluzoth und Chaluzim auf dem Gebiete der Alijah durchzuführen und die faktischen Einwanderungsbeschränkungen für Chaluzoth zu beheben. Zur Begründung dieses letzten Antrages brauche ich Ihnen nur zu 899

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