Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 13 (1924) Karlsbad, 6. bis 18. August 1923
- Date
- 1924-01-01
- Page
- Seite 384 (sequence 407)
- Language
- German, English, Hebrew
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Minoritäts-Berichterstatter Delegierter Sal. Dyk (Ostgalizien, deutsch): Ich habe die Ehre, Ihnen einige Vorschläge vorzutragen, die ich, soweit es mir gestattet sein wird, auch begründen will. Ich bitte Sie, zunächst die Beweggründe zu hören, die zu diesen Anträgen geführt haben. Die bisher geübten Methoden der zionistischen landwirtschaftlichen Kolonisation haben den jüdischen Bauern und die jüdische Landwirtschaft als Grossbetrieb oder Genossenschaft nicht schaffen können. Es gibt tatsächlich bis heute keine Kollektivwirtschaft, die dem Siedler oder den Nutzniessern der Grossbetriebe Existenz aus dem Ertrage ihrer Wirtschaft sichert, ja kaum die Befriedigung ihrer laufenden ökonomischen Bedürfnisse gewährleistet. Ursachen und Gründe hiefür sind in der Hauptsache die nach Zeit, Art und Ausmass nicht zweckentsprechend durchgeführte Vorbereitung des Grund und Bodens (Okkupation und Amelioration), wie auch die nicht genügend berücksichtigte berufliche Eignung der Siedlungs- und Genossenschaftsanwärter für die Kolonisation. Mit der Rückzahlung der bisherigen Kredite aus öffentlichen Institutionen ist von irgendeiner Siedlung noch nicht einmal mit einem Piaster begonnen worden. Im Gegenteile werden zur Erhaltung der bestehenden, immer noch im Ausbau befindlichen Siedlungen aller Art sowohl Kredite als auch Gelder ä fonds perdu beantragt und beansprucht. Dieses System der Kolonisation und diese Art der Verwendung öffentlicher Gelder muss für die Dauer zu einer Katastrophe für die Siedler und Arbeiter und zum Zusammenbruche der öffentlichen Geldinstitute der Zionistischen Organisation führen. Es ist höchste Zeit, aus den herrschenden Formen der Aufbauarbeit herauszukommen und zu einem rationellen Systeme zu gelangen. Ich beantrage daher, der Kongress beschliesse: I. Grund und Boden muss vor Uebergabe an Einzeln- und Kollektivsiedler genügend vorbereitet sein. II. Die Ausgaben für Okkupation und Amelioration müssen nach ökonomischen Prinzipien durchgeführt und die hiefür entstandenen Kosten dem Anschaffungspreis für Grund und Boden zugeschlagen werden. Etwaige hiefür übermässig entstandene Unkosten sind ä fonds perdu zu buchen, damit der Bodenpreis für den Siedler nicht zu teuer wird und damit seine Existenzfähigkeit nicht von vornherein in Frage gestellt wird. Die Siedlungsanwärter sind auf ihre berufliche Eignung zu prüfen und es ist den Anwärtern der Vorzug zu geben, die ausser ihren fachlichen Qualitäten auch sonst durch wirtschaftliche Tugenden für ihren ökonomischen Erfolg Gewähr leisten. III. An Siedler und Genossenschaftler sind lediglich solche billige Kredite zu erteilen, deren Rückzahlung und Verzinsung zwar langfristig, aber durch entsprechende Massnahmen gesichert sein müssen. IV. Mit Rücksicht auf die Notwendigkeit, den jüdischen Bodenbesitz in Palästina laufend zu vergrössern, ihn durch Bearbeitung im Besitze zu erhalten und ihn zu produktivieren, sollen extensive Formen des landwirtschaftlichen Grossbetriebes als Uebergangsform durchgeführt werden. Hiebei muss unbedingt nach dem ökonomischen Prinzipe verfahren werden. Diese Wirtschaften dienen zugleich in gewissem Masse als berufliche Ausbildungsstätten für Chaluzim. In diesen Betrieben ist auch die Möglichkeit gegeben, durch Kenntnis der Personen eine befriedigende und halbwegs gesicherte Auswahl für Siedler und Genossenschaftler durchzuführen. V. Zur gründlichen beruflichen Vorbildung müssen ausser Mikweh Israel und ausser der zu begründenden Mädchenfarm die nationalen Farmen verwendet werden. Die Ausbildung von mann- 384