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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1924-01-01 · 13 (1924) Karlsbad, 6. bis 18. August 1923 · p. Seite 372

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
13 (1924) Karlsbad, 6. bis 18. August 1923
Date
1924-01-01
Page
Seite 372 (sequence 395)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
…/3476254-3476280--5503-3481648
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absehbare Zeit die Spendenfonds unentbehrlich. Der Keren Hajessod/ der bisher das Palästina-Budget gespeist hat, sowie der National« fonds müssen nicht nur erhalten, sondern nach Kräften ausgebaut werden. 2. Andererseits muss ausdrücklich betont werden, dass die Spendenmethode ihrer ökonomischen Natur nach nicht die zentrale Finanzierungsmethode des Kolonisationswerkes sein kann. Daher muss mit der fortschreitenden Entwicklung der Kolonisation unser Finanzsystem immer mehr von den aus Spendenfonds fliessenden Geldmitteln unabhängig gemacht werden. 3. Unter den gegenwärtigen Verhältnissen ist es nicht möglich, den Keren Hajessod in seiner Verwendung auf bestimmte Zwecke zu beschränken. Sobald und soweit aber die Wirtschafts-Institutionen, die für die Aufgaben wirtschaftlicher Natur geschaffen werden müssen, in der Lage sind, dem Keren Hajessod die Erfüllung wirtschaftlicher Aufgaben abzunehmen, muss diese Abbürdung erfolgen* Im übrigen sollen auch die aus den Spendenfonds fliessenden Geldmittel in der Verwendung nicht den Charakter von Spenden tragen. Vielmehr müssen sie — soweit angängig — in wirtschaftlicher Weise insofern verwendet werden, als in möglichst weitem Umfange statt Spenden Darlehen gegeben werden. Um diese Notwendigkeit den Empfängern von Geldern gegenüber sinnfällig zum Ausdruck zu bringen, zugleich aber auch im Interesse einer ordnungsgemässen Verwaltung der aus dem Spendenfonds stammenden Gelder, soll das Geld im allgemeinen nicht durch den Fonds selbst, sondern durch besondere Institutionen (Gesellschaften, Kreditfonds, Kassen) ausgegeben werden. 4. In fortschreitend stärkerem Masse muss in möglichst weitem Umfange Kapital für Palästina mobilisiert werden. Das kann geschehen: a) durch den Ausbau unserer nationalen Kreditorganisation, b) durch Anleihen, c) durch Entwicklung der Privatinitiative. 5. Ueberau da, wo die allgemeinen und ökonomischen Voraussetzungen dafür gegeben sind, soll die Schaffung von jüdischen Finanz-Instituten (Banken, Sparkassen, genossenschaftlichen Darlehenskassen) zum Zweck der Zusammenfassung der Volksersparnisse durchgeführt werden. 6. Unerlässlich ist die Schaffung eines Marktes für palästinensische Wertpapiere; dringend erwünscht ist, dass in möglichst weitem Masse die Beleihung solcher Papiere ermöglicht wird. Die Erreichung dieses Zieles muss überall da, wo die Möglichkeit dazu besteht, durch Investment-Companies, Banken oder ähnliche Wirtschaftsinstitute gefördert werden, welche die Kapitalien für Palästina gewinnen und insbesondere auch palästinensische Wertpapiere placieren. 7. Der dringend notwendige Ausbau des palästinensischen Kreditwesens erfordert zunächst die Schaffung eines landwirtschaftlichen Kreditfonds und eines Kreditfonds für Industrie und Handwerk. 8. Der Jewish Colonial Trust und unsere palästinensischen Kreditinstitute sollen mit allen möglichen Mitteln ausgebaut und verstärkt werden. 9. Sämtliche nationalen Kreditinstitute sollen sich bei der Erteilung von Krediten durch Beiräte beraten lassen, die sie am Sitz ihrer Leitung bilden sollen. 10. Anleihen ohne Deckung dürfen nicht in Betracht gezogen werden. Die Aufnahme von Krediten und die Ausgabe von Pfandbriefen und Obligationen durch unsere Institutionen — sei es unter Zugrundelegung nationaler Sachwerte, sei es unter anderen Sicher-

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