Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 13 (1924) Karlsbad, 6. bis 18. August 1923
- Date
- 1924-01-01
- Page
- Seite 364 (sequence 387)
- Language
- German, English, Hebrew
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gehen müssen. Die Geschäftsordnung bestimmt in § 18: „Kein Antrag kann zur Abstimmung gebracht werden, bevor er nicht dem zuständigen Kongressausschuss zur Prüfung.übergeben wurde." Belegierter Myer: Die Frage war schon beim Ausschuss und ich bringe sie nur wieder vor den Kongress. Vizepräsident Motzkin: Herr Myer verweist darauf, dass dieser Vorschlag bereits im Ausschuss gewesen ist. Herr Myer, haben Sie diesen Antrag der Kommission übergeben? Delegierter Myer: Er war in der Kommission und die hat ihn mir übergeben. Vizepräsident Motzkin: Nach meiner Auffassung haben die Delegierten das Recht, Anträge zu stellen, nur müssen sie vorher diese Anträge dem betreffenden Ausschusse übergeben. Falls der Ausschuss den Antrag akzeptiert, dann ist die Sache erledigt. Falls er ihn ablehnt, hat ein Delegierter, der zwanzig Unterschriften hat, das Recht, den Antrag vor den Kongress zu bringen. Das ist meine Auffassung. Da Herr Myer sagt, dass er den Antrag, der 20 Unterschriften aufweist, im Ausschusse vorgebracht hat, dass ihn aber der letztere abgelehnt hat, so hat er das Recht, den Antrag vorzutragen. Delegierter B. Locker: Die Sache ist so. Der Ausschuss hat den Antrag angenommen, heute hat er ihn aber zurückgezogen und durch einen zweiten Antrag ersetzt. Daher ist der Antrag Myer ein neuer Antrag, der wieder zum Ausschuss gehen muss. So ist die Geschäftsordnung zu verstehen. Vizepräsident Motzkin: Herr Myer, ich schlage Ihnen daher folgendes vor. U e b e rr eichen Sie diesen Antrag jetzt dem Ausschuss. Wenn der Ausschuss ihn ablehnt, so können Sie ihn vorbringen. Es liegt noch ein Antrag vor, das Direktorium des Keren Hajessod nach Erez Israel zu verlegen. Dieser Antrag hat allerdings dreissig Unterschriften, ist aber ein neuer Antrag und muss erst dem betreffenden Kongressausschusse zur Beratung übergeben werden. Damit sind die Vorschläge der Kommission für den Keren Hajessod mit verschiedenen Aenderungen erledigt. Der andere Teil der Anträge, der mit der Jewish Agency zusammenhängt, wird erst dann zur Abstimmung kommen, wenn die allgemeine Frage der Jewish Agency entschieden werden wird. Es liegt hier ein Antrag zu der letzteren Frage vor. Delegierter Dr. Osias Thon: Als Referent der Sache im Permanenzausschuss erkläre ich, dass dies nicht der endgültige Text ist, der vor den Kongress kämmen wird. Die Sache muss zur endgültigen Formulierung noch einmal vor den Permauenzausschuss kommen. Vizepräsident Motzkin: Wir nehmen diese Erklärung des Herrn Dr. Thon zur Kenntnis. Mitglied des A. C. Izchak Grünbaum: Es ist im Permanenzausschusse auch ein Antrag gestellt worden, der im Zusammenhang mit der Jewish Agency steht, der aber von der Kommission nicht angenommen wurde. Was geschieht mit ihm auf dem Kongresse? Ich stelle fest, dass in allen Parlamenten ein Antrag, der von der 364