Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 13 (1924) Karlsbad, 6. bis 18. August 1923
- Date
- 1924-01-01
- Page
- Seite 357 (sequence 380)
- Language
- German, English, Hebrew
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& 7. Dem § 23 des Statuts der Zionistischen Organisation, das vom XII. Zionistenkongress beschlossen wurde, ist nach »Jedes Mitglied der Organisation erlangt mit erreichtem 18. Lebensjahr das aktive und mit erreichtem 24. Lebensjahre das passive Wahlrecht zum Kongresse" anzuschliessen: Das passive Wahlrecht ist ferner an den Nachweis der Erfüllung der Keren Hajessod-Verpflichtung gebunden, Ich erlaube mir, auf die Stilisierung hinzuweisen, und zwar auf das Wort „ferner", womit gesagt sein soll, dass in derselben Weise wie die Prüfung sonstiger Erfordernisse des passiven Wahlrechts auch die Prüfung der Erfüllung der Keren Hajessod-Verpflichtung stattzufinden hat, dass also dieselbe Instanz in dem einen und anderen Falle, in letzter Instanz das Kongressgericht, zur Prüfung dieses Erfordernisses zuständig ist. Ich möchte es unterlassen, diesen Antrag der Kommission schon jetzt näher zu begründen, weil gegen ihn ein Minoritätsvotum angemeldet wurde. Vizepräsident Motzkin: Diesen Antrag können Sie nicht vorbringen, solange er nicht an die Organisationskommission gegangen ist. Berichterstatter Dr. Weiner: Der Antrag war in der Organisationskommission, sie hat ihn aber abgelehnt. Es war keine Sitzung der Keren Hajessod-Kommission mehr, und ich bin nicht berechtigt, den Beschluss der Keren Hajessod-Kommission ad acta zu legen. Vizepräsident Motzkin: Es gibt einen Paragraphen in unserer Geschäftsordnung, wonach es heisst: „Im Falle einer Meinungsverschiedenheit zwischen dem zuständigen Ausschusse und dem Resolutionsausschusse hat der letztere dem Kongress über seine abweichende Stellung Bericht zu erstatten/" Berichterstatter Dr. Weiner: Geehrter Kongress! Ich bin damit am Ende des ersten Teiles des Berichtes der Keren Hajessod-Kommission angelangt, den ich Ihnen heute erstatten konnte. Ich habe einleitend darauf hingewiesen, dass der zweite Teil erst morgen besprochen werden kann, bis das Einvernehmen mit dem Pernianenzausschuss in seiner Eigenschaft als Kommission für die Jewish Agency gepflogen worden ist. Ich habe diesen Anträgen nichts weiter hinzuzufügen, als Sie noch einmal darauf aufmerksam zu machen, dass sich grundstürzende Aenderungen in diesen Resolutionen nicht vorfinden, und zwar deshalb nicht, weil die Kommission der Meinung war, dass die bisherigen Grundlagen für die Arbeit des Keren Hajessod durchaus entsprechend waren. Die vorgeschlagenen Anträge beinhalten nur Ergänzungen dort, wo sie eben nötig waren. Sie sind in der dem Keren Hajessod angemessenen und würdigen Form gehalten und ich bitte Sie im Namen der Kommission um Annahme dieser Anträge. (Lebhafter Beifall.) Vizepräsident Motzkin: Sie haben diese Resolutionen gehört. Wir werden sie jetzt nacheinander verlesen, und zwar deutsch, hebräisch und englisch. (Del. Dr. Syrkin: Ich bitte vorher um das Wort!) Sie wollen also noch einmal eine Generaldebatte? Ich habe die Auffassung gehabt, dass wir jetzt die einzelnen Paragraphen durchnehmen und über sie sprechen. Wenn aber der Wunsch, vorhanden ist, eine Generaldebatte . . . (Lebhafte Rufe: Nein! — Del. Dr. Syrkin: Warum soll man nicht ein paar Worte darüber sprechen, ob die Auffassung des Kongresses im Einklänge mit diesen Anträgen steht?) Sie wünschen also, dass man darüber eine allgemeine Debatte abführt? Ich werde darüber abstimmen lassen. Wer für 357