Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 13 (1924) Karlsbad, 6. bis 18. August 1923
- Date
- 1924-01-01
- Page
- Seite 356 (sequence 379)
- Language
- German, English, Hebrew
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jessod in erster Linie bestimmt sind, ausserordentlich in Frage gestellt wäre. Aus diesem Grunde hat sie geglaubt, Ihnen diesen Antrag vorlegen zu sollen, um ein^. für allemal solche Sonderwünsche unmöglich zu machen. Es ist dadurch auch neuerlich der Keren Hajessod als Staatssteuer erklärt worden, indem Sonderverwendungen für Zwecke, die die Landesorganisationen wünschen, ausgeschlossen werden. Es ist dabei; selbstverständlich, dass, wenn es sich um einzelne, individuelle Fälle von besonders grossen Zuwendungen handelt, die mit einer Spezialwidmung erfolgen, die Möglichkeit offen bleibt, für diese ausserordentlichen Spezial- Zuwendungen Ausnahmen zu machen. Ich gehe nunmehr zum nächsten, sechsten Antrage über: 6. Die Aktionen der zionistischen Finanzinstitute sind in ihrer Propaganda miteinander und mit den Bedürfnissen einer aufs, höchste gesteigerten Wirkung in Einklang zu bringen. Zu diesem Zwecke ist von der Exekutive an ihrem Sitze eine besondere Stelle einzurichten, die aus je einem Vertreter der in Frage kommenden Finanzinstitute besteht Auch dieser Antrag bedarf, wie ich glaube, nur einer ganz kurzen Begründung. Es hat sich in vielen Ländern gezeigt, dass die Propaganda für die einzelnen Finanzinstitute der Zionistischen Organisation nicht immer einheitlich geführt wird, dass, wenn der Keren Hajessod zum Beispiel eine Propagandaaktion in einem Lande eingeleitet hatte und die Absicht gehabt hat, in einigen Wochen das Land wieder zu besuchen, um die Ergebnisse dieser Propaganda zu ernten, in der Zwischenzeit die Vertreter einer anderen Finanzorganisation, des Keren Kajemeth oder der Kolonialbank, in dieses Land gekommen waren, die Propagandaerfolge des Keren Hajessod ausgenützt haben und eventuell weniger erzielt haben, als der Keren Hajessod unter den gleichen Bedingungen' erzielt hätte. Auch das Gegenteil war oft der Fall. Der Keren Hajessod ist nun die stärkste Institution, die durch die besondere Autorität der Bewegung getragen wird; ihm schaden solche uneinheitlich geführte- Organisationsmethoden am wenigsten. Gleichwohl war die Kommission der Meinung, im Gesamtinteresse aller Institute Ihnen diese Resolution vorzuschlagen und zur Annahme zu empfehlen. Um nicht eine neue bureaukratische Amtsstelle zu schaffen, hat die Keren Hajessod-Kommission den Ausdruck „Stelle" gewählt, also eine ganz lose Vereinigung von Vertretern der einzelnen Finanzinstitute, die von Zeit zu Zeit zusammentreten und die Propaganda ihrer Institute mit einander besprechen und regeln sollen. Was die nächste Resolution betrifft, so möchte ich mir erlauben, daran zu erinnern, dass der Vorsitzende des Kongressgerichtes bei dem Berichte über die Mandatsverifizierung die Schwierigkeiten erwähnte, denen das Kongressgericht zu begegnen hatte, und zwar aus folgendem Grunde: Der XII. Kongress hat einen Antrag angenommen, wonach er seiner Meinung dahin Ausdruck gab, dass niemand in der Zionistischen Organisation ein Amt oder ein Ehrenamt bekleiden kann, der seiner Verpflichtung dem Keren Hajessod gegenüber nicht nachgekommen ist. Das Kongressgericht als Mandatsprüfungskommission war aber nach den Mitteilungen seines Vorsitzenden aus zwei Gründen nicht in der Lage, auf diesen Beschluss bei der Prüfung der Mandate Rücksicht zu nehmen: erstens aus formellen Gründen, weil es Bedenken hatte, einen Beschluss zu respektieren, der nicht im Statute, also im Verfassungsgesetz der Organisation vorkommt: zweitens, weil überhaupt während der Tagung des Kongressgerichtes die Zeit schon zu kurz war, um eine solche Prüfungdurchzuführen. Um nun den ersten formellen Grund zu beseitigen, war die Keren Hajessod-Kommission der Meinung, dass eine entsprechende Bestimmung in das Statut, also in das Verfassungsgesetz der Zionistischen Organisation Eingang finden soll. Die Kommission schlägt Ihnen daher folgendes vor: 356