Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 13 (1924) Karlsbad, 6. bis 18. August 1923
- Date
- 1924-01-01
- Page
- Seite 355 (sequence 378)
- Language
- German, English, Hebrew
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und Jahre hindurch uns die Haupteinnahmsquelle für unsere Arbeit in Palästina liefern müsse. Der dritte Antrag, den Ihnen die Kommission vorlegt, lautet: 3. Die Palästina-Exekutive wird beauftragt, zur Veröffentlichung durch das Direktorium des Keren Hajessod fortlaufende Berichte über die Verwendung der Keren Hajessod-Gelder und deren Aufteilung auf die einzelnen Budgetposten zur Verfügung zu stellen. Ich bitte, diesen Antrag nur als einfaches Propagandaergebnis hinzunehmen und nichts anderes in ihm zu sehen. Die Aussprache über die Ergebnisse einer gedeihlichen Propagandaarbeit hat ergeben, dass es unbedingt nötig ist, fortlaufend die Keren Hajessod-Zahler darüber informiert zu halten, welcher Betrag nicht nur in Prozenten, sondern in Pfund und Dollars für die einzelnen Posten des Budgets ausgegeben wurde, wieviel im abgelaufenen Monat und im abgelaufenen Vierteljahre ausgegeben wurde. Um dieses Material dem Keren Hajessod-Direktorium und damit allen Landesstellen zur Verfügung stellen zu können, ist dieser Beschluss Ihnen vorgelegt worden. 4. Der XIIL Zionistenkongress fordert das Direktorium des Keren Hajessod auf, in Ergänzung der gegenwärtigen Arbeit für den Keren Hajessod eine Liga von Maasserzahlern zu organisieren, die gegründet ist auf der vertragsmässigen Verpflichtung jedes Mitgliedes (in Ländern, wo die gesetzlichen Bestimmungen es zulassen), 10 Prozent seiner Hinterlassenschaft dem Keren Hajessod zuzuwenden. Die Eingänge aus diesen Verträgen sollen in einem Sperrfonds (Trustfund) zur Entwicklung und Unterstützung dauernder Institutionen in Erez Israel vereinigt werden. Bei dieser Aktion sollen vom Direktorium zu bestimmende Bedingungen und Vorsichtsmassnahmen beobachtet werden, die dem Ziel dienen, das Maasser-Prinzip, das den Grundstein des Keren Hajessod bildet, volkstümlich zu machen. Zur Begründung und Erklärung dieses Antrages muss ich einiges hinzufügen, zunächst um Missverständnissen 'vorzubeugen. Dieser Antrag stellt nur eine Form der Abgabe vom Vermögen, des Vermögens- Maasser, dar. Er hat also nichts zu tun und soll keineswegs ein Ersatz sein für die Abgabe vom Einkommen. Er soll aber auch — das ist an zwei Stellen der Resolution gesagt — nicht etwa so angewendet werden, dass dadurch die Maasserabgaben vom Vermögen, die jetzt schon, also zu Lebzeiten des Betreffenden, erreicht werden können, jetzt nicht zu erhalten sind, sondern erst im Todesfalle. Das ist in dem Antrage ausdrücklich vermieden. Es ist dies vielleicht der bedeutsamste Antrag, den Ihnen die Kommission für die Propaganda des Keren Hajessod vorlegt. Es muss nur leider betont werden, dass nach den gesetzlichen Bestimmungen der verschiedenen Länder diese Möglichkeit nicht überall, sondern nur in manchen Ländern besteht. Wo sie aber besteht, hofft die Kommission, dass diese Propagierung des Vermögens-Maassers tatsächlich zu einer neuen, bedeutsamen Einnahmsquelle für den Keren Hajessod werden wird. Der fünfte Antrag der Kommission lautet: 5. Die Verwendung der Keren Hajessod-Eingänge erfolgt ausschliesslich gemäss dem von den zuständigen Instanzen beschlossenen Budget. Ausnahmen von dieser Bestimmung sollen nicht zugelassen werden. Es dürfte bekannt sein, dass von manchen Ländern aus oft der Wunsch geäussert wurde, dass die Keren Hajessod-Eingänge ganz oder zum Teile für Spezialzwecke in Palästina zu verwenden sind, dass sie —r dieser Wunsch war vielleicht der häufigste — zur Unterstützung der landwirtschaftlichen Kolonisation zu verwenden sind, soweit sie sich auf die Kolonien des betreffenden Landes bezieht. Die Keren Hajessod-Kommission war der Meinung, dass durch solche Massnahmen, wenn sie sich Bahn brechen, die Deckung des Budgets, für die die Eingänge des Keren Ha- 23* 355