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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1924-01-01 · 13 (1924) Karlsbad, 6. bis 18. August 1923 · p. Seite 204

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
13 (1924) Karlsbad, 6. bis 18. August 1923
Date
1924-01-01
Page
Seite 204 (sequence 227)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
…/3476254-3476280--5335-3481480
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erwähnten Mächten anerkannten Deklaration zugunsten der Errichtung einer nationalen Heimstätte für das jüdische Volk. Und der Artikel 6 des Mandats legt der Verwaltung Palästinas die Verpflichtung auf, die jüdische Einwanderung unter geeigneten Bedingungen zu erleichtern und in Zusammenarbeit mit der Jewish Agency eine geschlossene Ansiedlung von Juden auf dem Lande, mit Einschluss der nicht für öffentliche Zwecke erforderlichen Staatsländereien und Brachländereien, zu fördern. Zum Schlüsse will ich nur noch einen Passus aus dem Weissbuch, welches im Sommer 1922 erschienen ist, zitieren. In diesem Weissbuch wird vom Colonial Office gesagt: Damit die jüdische Gemeinschaft die besten Aussichten auf freie Entwicklung hat und dem jüdischen Volke volle Gelegenheit gegeben ist, seine Fähigkeiten zu entfalten, ist es wesentlich, dass die Gemeinschaft wissen soll, dass sie sich von Rechts wegen und nicht aus Duldung in Palästina befindet. Und nun vergleichen Sie damit die Verfügungen, welche in bezug auf die Immigration erlassen wurden. Da ist der Erlass vom 3. Juni 1921, welcher ein Produkt der Unruhe und der vorübergehenden panikartigen Stimmung ist, die damals in Jerusalem auf dem Oelberg geherrscht hat. Das war eine provisorische Verfügung. Die Herren, die das alte Oesterreich oder das alte Russland gekannt haben, wissen, dass es dort Provisorien gab, die zwanzig bis dtei'ssig Jahre dauerten. Wir haben hier ein Provisorium, welches schon über, zwei Jahre dauert. Noch mehr, statt dieses Provisorium abzubauen, ist im Dezember desselben Jahres eine Verfügung ergangen, von der der Bericht an den Kongress mit Recht sagt, dass es eine verhängnisvolle Bestimmung sei, nämlich die Bestimmung vom 19. Dezember 1921, wonach Einwanderer, die den bestehenden Einwanderungsbestimmungen nicht entsprechen, von den palästinensischen Häfen zurückgeschickt werden, auch wenn sie im Besitze eines ordnungsmässigen Visums sind. Das heisst mit anderen Worten, dass man am Eingangstore von Palästina ein neues Ellis Island schafft, und jedes Schiff mit solchen Einwanderern kann zurückgeschickt werden, nachdem und obwohl sie die Retorte der verschiedenen Visabewilligungen und Kontrollen durchgemacht haben. Es ist verständlich, dass, wenn man das sieht, wenn man die Immigrationsbeschränkungen sieht, die Unruhe im jüdischen Volke immer grösser wird. Und wenn ich von der evolutionären Entwicklung des englischen Staatsrechtes im Wege einer Interpretation durch die Praxis spreche, so möchte ich sagen, dass wir einerseits wohl sehen, dass wir in England grosse, einflussreiche Freundschaften besitzen, an den massgebenden Stellen aber sieht man den Beginn eines Umschwunges, der seit etwa zwei Jahren datiert. Ich habe den Eindruck, dass man in gewissen Kreisen zu bereuen beginnt, dass man so klar und unzweideutig das Mandat zur Errichtung des nationalen jüdischen Heimes übernommen hat. Man hat den Eindruck, dass England — ich will nicht sagen, das offizielle England, sondern ein Teil Englands, der vielleicht morgen schon einflussreich sein kann, — den Ursprung der Besitzergreifung Palästinas durch die englische Mandatarmacht langsam zu vergessen beginnt. Es ist 204

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