Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 13 (1924) Karlsbad, 6. bis 18. August 1923
- Date
- 1924-01-01
- Page
- Seite 203 (sequence 226)
- Language
- German, English, Hebrew
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die Mittel nicht so zuströmen, wie sie sollten, darin zu suchen ist, dass ein Gefühl der Unruhe bezüglich der sowohl in London wie in Jerusalem herrschenden Stimmungen und Richtlinien bei unserem Volke Platz gegriffen hat. Aber auch ausserhalb der praktischen Gründe ist es ein hochpolitischer Grund, der uns zwingt, die Sache zu unterstreichen. Wer die Entwicklung des englischen Staatsrechtes kennt, weiss, dass man dort kein Freund von kodifizierten Gesetzen ist, kein Freund von Aenderungen bestehender Gesetze, sondern dass sich die bestehenden Gesetze im Wege der langsamen Evolution so weit ändern, dass die hohle Form verbleibt und der Inhalt ein ganz anderer geworden ist. Aus diesem Grunde wollen wir ganz kurz über die Form der Beschränkungen und über den Widerspruch derselben sowohl mit den Erklärungen der englischen Regierung wie mit den Bestimmungen des Mandats einiges sagen. Ich will Sie, verehrte Damen und Herren, nicht durch lange Zitate ermüden. Aber es ist gut, manchmal in möglichst solenner Form das zu unterstreichen, was die staatsrechtliche Grundlage unserer Politik und unseres National Home bildet. In der B a 1 i o u r~ Deklaration wird das WTort gebraucht, dass die englische Regierung die grössten Anstrengungen machen wird, um die Erreichung dieses Zieles, nämlich des National Home, zu ermöglichen. In der Einleitung zum Mandate, im zweiten ^bsatze, wird gesagt, dass die Mandatarmacht verantwortlich sein soll für die Verwirklichung der am 2. November 1917 durch die Regierung Seiner Britischen Majestät erlassenen und von den werden, auch wenn sie im Besitze eines ordnungsmässigen Visums sind. Die Nachkontrolle in den palästinensischen Häfen und die nicht seltene Zurücksendung von Einwanderern, obwohl diese im Besitze des englischen Visums sind, haben beunruhigend gewirkt und bringen Verwirrung in die Immigration. Von den Handwerkern und Händlern, die sich häufig mit einem sehr geringen Kapital in Palästina etablieren könnten, wird der Vorweis des ausserordentlich hohen Betrages von 500 Pfund verlangt. Ferner gilt die Interpretation der Kategorie D (Verwandte, die von Palästinensern abhängig sind), wonach die Zulassung von Verwandten hauptsächlich nur dann gestattet wird, wenn es sich um Greise, Kinder oder Krüppel handelt, nicht aber, wenn es kräftige junge Leute sind. Die Bemühungen um besondere Erleichterungen für die Einwanderung von Flüchtlingen aus der Ukraine und Russland haben bei der Palästinaregierung nur einen kleinen teilweisen Erfolg gehabt. Das den Immigrationsbeschränkungen zugrunde liegende Prinzip einer mechanischen Regulierung der Einwanderung, entsprechend der jeweiligen Zahl der Arbeitslosen in Palästina, berücksichtigt durchaus nicht die tatsächlichen Bedürfnisse des Palästinaaufbaues. Schliesslich besteht eine schwere finanzielle Belastung der palästinensischen Einwanderer in den sehr hohen englischen Gebühren, die zu mindern trotz wiederholter Bemühungen nicht gelang. Da die bisherigen Schritte laut Berichtes der Exekutive an den XIII. Kongress sowie des Referates des Leiters der palästinensischen Exekutive, Ussischkin, bisher keine günstigen Resultate erwirkt haben, fragen die Unterzeichneten an: Ist die Exekutive bereit, dem Kongress oder einer zu wählenden Kon> mission über die von ihr zwecks Aufhebung der ungerechtfertigten und mit dem Mandate in Widerspruch stehenden Immigrationsbeschränkungen unternommenen Schritte einen detaillierten Bericht zu unterbreiten und die diesbezügliche Korrespondenz vorzulegen?" 203