Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 13 (1924) Karlsbad, 6. bis 18. August 1923
- Date
- 1924-01-01
- Page
- Seite 202 (sequence 225)
- Language
- German, English, Hebrew
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Delegierter Dr. Michael Ringel (Ostgalizien, deutsch): Geehrter Kongress! Wenn meine Freunde 'und ich die etwas ungewöhnliche Form einer Interpellation*) benützen, um hier vor dem hohen Kongress noch vor dem Schlüsse der Generaldebatte eine Angelegenheit zur Sprache zu bringen, so geschieht dies, um aus diesem Meer der Diskussion einen Punkt herauszugreifen, ihn zu unterstreichen, ihm die entsprechende Publizität und den entsprechenden Nachdruck zu verleihen. Die Interpellation bezieht sich auf die I m m i g r a t i o n sbeschränkungen in Palästina sowie, im Zusammenhange damit, auf die Palästinapolitik der englischen Mandatarmacht. Wenn wir speziell in dieser Angelegenheit hier auftreten, so geschieht das aus einigen sehr wichtigen Gründen. Der erste Grund ist, dass die Immigrationsbeschränkungen von ungemein grosser Schädlichkeit für d#s Aufbauwerk in Palästina sind, für das sie einen Hemmschuh darstellen; andererseits bilden sie eine Ermunterung für unsere Feinde und Widersacher im Lande, die aus jeder Beschränkung neuen Mut zu Attacken gegen unser Aufbauwerk fassen. Der zweite Grund ist der, dass eine gewisse Unruhe im jü di* sehen Volke entstanden ist, dass das, was unser geehrter Präsident die unstabile Lage benannt hat, sich nicht nur auf die Lage in London, sondern auch auf die Stimmung im jüdischen Volke bezieht, und ich glaube nicht zu übertreiben, wenn ich sage, dass einer der Gründe dafür, dass das jüdische Volk noerj nicht aus dem Vollen gegeben hat und dass *) Wortlaut der vom Delegierten Dr. Ringel und Genossen eingebrachten Interpellation: „In der Balfour-Deklaration erklärte die englische Regierung, dass sie die Schaffung einer nationalen Heimstätte in Palästina für das jüdische Volk mit Wohlwollen betrachtet und die grössten Anstrengungen machen wird, um die Erreichung dieses Zieles zu erleichtern. Im Palästinamandat erklärt der Völkerbund, und zwar im zweiten Absatz der Einleitung, dass die alliierten Hauptmächte übereingekommen sind, dass der Mandatar verantwortlich sein soll für die Verwirklichung der ursprünglich am 2. November 1917 durch die Regierung Seiner Britischen Majestät erlassenen und von den erwähnten Mächten anerkannten Deklaration zugunsten der Errichtung einer nationalen Heimstätte für das jüdische Volk in Palästina. Im Artikel 6 des Mandates wird gesagt und erklärt: Die Verwaltung Palästinas soll unter der Sicherung, dass die Rechte und die Lage anderer Teile der Bevölkerung nicht beeinträchtigt werden, die jüdische Einwanderung unter geeigneten Bedingungen erleichtern und in Zusammenarbeit mit der in Artikel 4 erwähnten Jewish Agency eine geschlossene Ansiedlung von Juden auf dem Lande, mit Einschluss der nicht für öffentliche Zwecke erforderlichen Staatsländereien und Brachländereien, fördern. In dem im Juni 1922 ausgegebenen Weissbuche des englischen Kolonialr amtes wird die Balfour-Deklaration in diesem Sinne interpretiert, dass die jüdische Gemeinschaft wissen soll, dass sie sich von Rechts wegen und nicht aus Duldung in Palästina befindet. Im Gegensatze hiezu hat die Palästinaregierung am 3. Juni 1921 provisorische Immigrationsbeschränkungen eingeführt, die einem Immigrationsverbot ziemlich ähnlich sind. So ist die verhängnisvolle Bestimmung vom 19. Dezember 1921 noch immer in Geltung, wonach Einwanderer, die den bestehenden Einwanderungsbestimmungen nicht entsprechen, von palästinensischen Häfen zurückgeschickt 202