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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1924-01-01 · 13 (1924) Karlsbad, 6. bis 18. August 1923 · p. Seite 185

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
13 (1924) Karlsbad, 6. bis 18. August 1923
Date
1924-01-01
Page
Seite 185 (sequence 208)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
…/3476254-3476280--5316-3481461
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maß es sich leicht. Die Exekutive hat in der ersten Sitzung nach dem vorigen Kongress eine Reihe von Forderungen, die ich damals gestellt habe, zur Ausführung der Finanzverwaltung im allgemeinen und der Budgetkontrolle im besonderen genehmigt, mit der Hinzufügung, dass dies probeweise gemacht wird und jederzeit von der Exekutive abgeändert werden kann. Wir haben jetzt diese Probe gemacht und die Rechte sind noch immer in der Schwebe. Herr Ussischkin sagt klar und ehrlich, dass er das Vetorecht des Treasurers gegen absolute oder relative Budgetüberschreitungen nicht anerkennt; das würde den Treasurer über die Exekutive stellen und dem kann er nicht zustimmen. Andere Mitglieder erkennen in dem Vetorecht nur einen Appell von der palästinensischen an die' Gesamtexekutive. Was es nun auch sei und wer auch Treasurer sei, dies sollte nicht eine Frage von Diskussionen und Meinungen sein, sondern einfach Gesetz: bona oder imala lex, sed lex. In Wirklichkeit ist der Treasurer ein Beamter sui generis. Er steht teilweise unter, teilweise neben, teilweise über der Exekutive. Unter der Exekutive steht er, sobald es Ausgaben betrifft innerhalb der Totalbudgets. Die Exekutive ist .autonom innerhalb ihres Budgets. Neben der Exekutive steht er in bezug auf die eigentliche Finanzwirtschaft, auf das Recht, Bedingungen an Ausgaben zu knüpfen, sowie in bezug auf die Kontrolle und -die finanzielle Politik der Wechsel, Overdrafts etc. U e b e r der Exekutive steht er bei relativen und absoluten Budgetüberschreitungen. Da muss er das Recht des Vetos ausüben können. Dieses letztere muss einfür allemal festgestellt werden, wenn der Kongress nicht das Recht, das Budget zu bestimmen, ganz aus den Händen geben will. Sonst gibt es keine andere Alternative, als dass Sie bestätigen, dass die Exekutive selbst das Budget bestimmen kann. Denn das ist die wirkliche Frage, die der Kongress sich selbst zu stellen hat. Kann die Exekutive Budgets beschliessen? Wenn Sie nein sagen, dann sind die Konsequenzen klar. Dann muss das Vetorecht des Treasurers vom Kongress gesetzlich bestätigt werden. Und noch eines: Dann kann der Treasurer nicht, wie es jetzt der Fall ist, von derselben Instanz angestellt werden, die er innerhalb der Grenzen seines Statuts kontrolliert. Er kann dann vor derselben Instanz nicht zu gleicher Zeit verantwortlich sein. Bis jetzt war dieses Vetorecht eine Farce. Der Treasurer legte im Falle einer relativen oder absoluten Budgetüberschreitung sein Veto ein; dann beschloss die Exekutive zum zweiten Male dieselbe Sache und die Sache war erledigt. Diese andere Instanz, die den Treasurer ernennen soll, muss entweder der Kongress selbst oder das A. C. sein, und ihm gegenüber soll der Treasurer verantwortlich sein für die Innehaltung der Budgets. Es ist klar, dass ausnahmsweise in dringenden Fällen .eine Budgetüberschreitung notwendig sein kann — ich denke an Unruhen oder ähnliches — aber dann ist der Treasurer kein schlechterer Zionist als jedes Mitglied der Exekutive und er wird mit der Vorsicht und Zurückhaltung, die nur die Erfahrung einer Kontinuität der Finanzverwaltung ergibt, auf seine Verantwortung einem Nachtragskredit ausserhalb des Budgets zustimmen unter der Verpflichtung, nachträglich die Zu- 185

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