Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 13 (1924) Karlsbad, 6. bis 18. August 1923
- Date
- 1924-01-01
- Page
- Seite 184 (sequence 207)
- Language
- German, English, Hebrew
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in Palästina und der andere Teil ausserhalb Palästinas, jedooh in einem Ort, wohnen muss." § 54 sagt weiter: „Die in Palästina wohnhaften Mitglieder der Exekutive sind zur Vertretung der Zionistischen Organisation in Palästina und zur Verwaltung der dortigen Geschäfte der Organisation berufen." Das ist alles, was über unseren Ministerrat erwähnt wird. Aber wie die Arbeitseinteilung sein soll zwischen London und Palästina, dann, zwischen den einzelnen Mitgliedern, welches die Position des Präsidenten, des Treasurers usw. sein soll, darüber ist kein Wort gesagt. Es mag einen gewissen Vorteil haben, der Entwicklung dieser Verhältnisse für einige Zeit freien Lauf zu lassen, bis sich sogenannte staatsrechtliche Konventionen gebildet haben, die sich dann kodifizieren lassen. Beim jüdischen Volke brauchen wir riicht länger dazu als vier Jahre, während deren wir schon herumex'perimentiert haben. Es ist besser, beizeiten zu kodifizieren und es dann, wenn es nützlich oder notwendig sein sollte, wieder einmal zu ändern. Die zionistische Bewegung, die hauptsächlich für Propaganda- und Organisationszwecke eingerichtet war, ist plötzlich vor die staatliche Aufgabe gestellt worden, den praktischen Aufbau der jüdischen nationalen Heimstätte in Palästina vorzunehmen. Wir leben aber in unserem staatsrechtlichen Bau noch immer unter den Formeln des internationalen Organisations- und Propagandasystems. Die alten Kleider passen uns nicht mehr, wir sind zu schnell auf einmal gewachsen. Ohne irgendwelche Regelung können wir nicht weiter gehen. Es ist nicht meine Sache, die Frage der Rechtsposition des Präsidenten zu besprechen, aber auch dort scheint etwas zu mangeln. Aber wo es die Arbeit in Palästina betrifft, habe ich in den letzten vier Jahren verschiedene Auffassungen der Prinzipien der Verantwortlichkeit mitgemacht. Bis zum letzten Kongress gab es eine kollektive Verantwortlichkeit der Zionistischen Kommission, nach dem letzten Kongress hat man in der ersten Sitzung der Exekutive die individuelle Verantwortlichkeit eingeführt, jeder frei in seinem eigenen Ressort, ohne Einmischung der anderen Mitglieder der Exekutive und ohne kollektive Verantwortlichkeit. Weil nun weiter die Exekutive nach Parteiprinzip zusammengestellt ist, haben wir eigentümliche Kombinationen bei der Ressortverteilung in Palästina mitgemacht, nicht zum Vorteil der Efficiency der Arbeit. Nun will ich nicht hier auseinandersetzen, welches das beste System sei, die kollektive oder individuelle Verantwortlichkeit. Ich teile die Meinung des Herrn Ussischkin und bin für die kollektive Verantwortlichkeit. Aber eines steht fest, dass nicht die Exekutive in einer intimen Sitzung so etwas beschliessen kann, sondern nur der Kongress. Der Kongress muss sich mit diesen Dingen ernst befassen, denn das sind die wirklichen Fundamente unserer Zukunft. Man kann das nicht den Launen des Zufalls überlassen. Hier liegt eine wirkliche Gefahr. Aber das muss einfür allemal gesetzlich festgestellt werden. Zu diesen Fragen gehört auch in erster Reihe die Rechtsposition des Treasurers, des Finanzdepartements. Dies ist eine der. schwierigsten Fragen in dem Staatsrecht aller Völker. Nur bei uns macht 184