Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 13 (1924) Karlsbad, 6. bis 18. August 1923
- Date
- 1924-01-01
- Page
- Seite 39 (sequence 62)
- Language
- German, English, Hebrew
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- Odesa 1× ep/1000834
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angenehme Pflicht betrachten, einigen Landesverbänden, wo die Wahlvorschriften mit aller Korrektheit gewahrt wurden, die Anerkennung des Kongressgerichtes auszusprechen. Es bezieht sich dies besonders auf die Landesverbände in Südafrika und Holland. Ich möchte noch zum Schlüsse auf eines aufmerksam machen. Das Kongressgericht war der Ansicht, dass durch einen Beschluss des 12. Kongresses das passive Wahlrecht zum Kongress an die Erfüllung der Pflicht dem Keren Hajessod gegenüber geknüpft ist. Da diesbezüglich von Seiten eines Teiles der Exekutive Zweifel laut wurden, ob dieser Beschluss, weil er nicht ins Statut aufgenommen ist, das Kongressgericht ermächtigt, eventuell eine Wahl zu annullieren, wenn diese Voraussetzung des passiven Wahlrechtes nicht vorhanden ist, hat das Kongressgericht diesmal von der Anwendung dieses Beschlusses abgesehen, bittet aber den Kongress, diesbezüglich einen bindenden Beschluss zu fassen und das passive Wahlrecht zum Kongresse an die Erfüllung der Pflichten dem K. Ii. gegenüber zu knüpfen. Hiermit schliesse ich meinen Bericht (Lebhafter Beifall.) Präsident Sokolow: Herr Dr. Ringel, es ist zu unterscheiden zwischen Feststellungen über das Resultat der Wahlprüfungen und den Richtlinien für die Wahl, die Sie vorgetragen nahen. Erstere werden vom Kongress nach § 30 des Statuts ohne weiteres, ohne Diskussion und Abstimmung einfach zur Kenntnis genommenwährend der zweite Teil die Richtlinien enthält, die für die Anwendung des Wahlreglements sehr wichtig sind. Ich hoffe, dass sie in der Zukunft beachtet und bei eventueller Ergänzung des Wahlreglements und des Organisationsstatuts Berücksichtigung finden werden. Ich möchte die Gelegenheit benützen, um im Namen des Kongresses das Kongressgericht zu der Arbeit zu beglückwünschen, die es geleistet, und zu den Resultaten, die es uns hier vorgelegt hat. (Beifall.) Leider sind wir noch nicht mit der Totenliste fertig und es wird noch immer so manche kleine Lücke auszufüllen sein. Ich habe noch einen Namen zu erwähnen, der uns sehr teuer ist und der nicht auf der Liste notiert war. Es ist der Name unseres alten, langjährigen Freundes Pendel in Odessa, der nach langem Leiden, das ihn in Palästina erreicht hat, verschieden ist. (Die Versammlung erhebt sich.) Zur Aufklärung füge ich noch hinzu, dass die Totenliste nur die Zeit seit der Jahreskonferenz 19.22 umfasst. Ich erteile nunmehr Herrn Jean Fischer das Wort zur Ergänzung unseres Nachrufes für Alexander Marmorek. Mitglied des A.-C. Jean Fischer (Belgien, «deutsch): Hoher Kongress! Wir stehen hier und fühlen den Schatten, den Schutz zweier grosser Toten. Unseren Meister Dr. Nord au hat gestern abends bereits mein Freund Cowen in einer grossangelegten Gedächtnisrede gewürdigt. Unser Präsident Herr Sokolow hat in treffenden Worten Alexander Marmorek geschildert. Seine Worte kamen aus dem 39