Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 13 (1924) Karlsbad, 6. bis 18. August 1923
- Date
- 1924-01-01
- Page
- Seite 37 (sequence 60)
- Language
- German, English, Hebrew
- Belongs to
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..Zeire Zion: Deutschland 1, Litauen 2, Polen 3, Wilna 3 Mandate. Zusammen hat die Zeire Zion-Gruppe 9 anerkannte Mandate. Wenn wir nun zusammenfassen, so ergeben sich folgende Ziffern: Gewählt sind von den Landes verbänden ,168 Delegierte; von dem Order of Ancient Maccabeans 3 Delegierte; vom Misrachi 70 Delegierte, Poale Zion 9, Hitachduth 33 und Zeire Zion 9 Mandate. Gewählte Delegierte sind also -zusammen 292; daizu kommen 42 anwesende Mitglieder des Actions-Comites, welche auf Grund des Statutes im Kongresse Virilstimmen haben, so dass sich die Gesamtzahl der stimmberechtigten Mitglieder des Kongresses auf 334 Mitglieder stellt. Bezüglich einiger weiterer Mandate schwebt noch das Verfahren vor dem Kongressgericht. Ich möchte bemerken, dass Proteste in der Form, wie wir sie vor zwei fahren hatten, nicht eingelaufen sind. Das Verfahren seitens des Kongressgerichtes, in welchem es vom Kongressanwalt die ganze Zeit hindurch unterstützt wurde, war ein offiziöses. Wir haben bei jedem Landesverbände und jeder Landesgruppe eines Sonderverbandes von Amts wegen die Rechtmässigkeit der Wahl und die genaue Befolgung der Vorschriften des Wahlreglements geprüft. Auf Grund dieser Prinzipien, die ich Ihnen am Eingang meiner Ausführungen vorgetragen habe, war das Kongressgericht gezwungen, eine Reihe von Mandaten zu annullieren, und zwar: Zeire Zion-Polen 1 Mandat, Hitachduth-Polen 1 Mandat, Hitachduth-Bessarabien 1 Mandat, Misrachi-Polen 2 Mandate, Misrachi- Litauen 1 Mandat. Wir waren auch gezwungen, in bezug auf den zusammengelegten Wahlkreis Belgien - Dänemark - Finnland - Norwegen- Schweden die Annullierung eines Mandates auszusprechen, und zwar deshalb, weil gewisse vorgeschriebene Formen bezüglich der rechtzeitigen Avisierung der übrigen Länder durch den Hauptwahlort nicht eingehalten wurden. Es wurden gewisse Vorschriften verletzt, und so mussten wir, da die Wahl in Dänemark annulliert werden musste, auch in bezug auf die Wahl im Vorort Belgien mit der Kassierung vorgehen, wobei wir bemerken, dass es dem Kongressgericht insofern eine gewisse Beruhigung war, mit dieser Annullierung vorzugehen, als der dort gewählte Delegierte, eines der ältesten und geschätztesten Mitglieder unserer Organisation, ein Virilistenmandat hat, so dass dadurch in der Summe der Kongressdelegierten und in der Vertretung des betreffenden Landes keine Lücke entsteht. Ausserdem mussten wir ein Mandat in Amerika annullieren. Im ganzen sind vom Kongressgericht 8 Mandate annulliert worden. Bei der Prüfung der Wahlen wurde eine ganze Reihe von Verletzungen der Wahlvorschriften konstatiert, die, wenn sie auch nach Entscheidung des Kongressgerichtes nicht die Annullierung der Wahl zur Folge hatten, uns dennoch zwingen, die betreffenden Landes- und Sonderverbände auf diese Unzulänglichkeiten aufmerksam zu machen und ihre Abstellung zu verlangen. Da wir andererseits der Meinung sind, dass sich das Wahlreglement, das eine ganze Reihe von Lücken enthält, durch die Spruchpraxis weiter entwickeln muss, haben wir eine Reihe von prinzipiellen Judikaten gefällt, welche, falls der hohe Kongress derselben Meinung sein wird wie das Kongressgericht, als Präjudizien 37