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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1924-01-01 · 13 (1924) Karlsbad, 6. bis 18. August 1923 · p. Seite 36

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
13 (1924) Karlsbad, 6. bis 18. August 1923
Date
1924-01-01
Page
Seite 36 (sequence 59)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
…/3476254-3476280--5167-3481312
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unter manche Unzukömmlichkeiten zur Folge hatte. Siebentens waren wir uns dessen bewusst, dass es Länder gibt, in denen sich gewisse von uns angenommene Wahlformen noch immer nicht einbürgern lassen, und dass insbesondere in den englisch sprechenden Staaten sich das Proportional- Prinzip bis heute nicht das Bürgerrecht erwerben konnte. Dies alles hielt sich der Gerichtshof bei der Fällung seiner Entscheidungen vor Augen, aber er w:ar sich andererseits bewusst, dass dieser Kongress, welcher nach der Bestätigung des Mandates durch den Völkerbund das erste Mal zusammentrat, in bezug -auf die Reinheit der Wahlen viel strenger noch als die früheren Kongresse geprüft' werden musste, da sämtliche Mandate von dem Standpunkte aus unter die Lupe genommen werden mussten, dass der Kongress nicht nur das höchste parlamentarische Organ unserer Organisation, sondern mittelbar durch die Bestätigung des Mandates und durch die »Verbindung mit der Jewish Agency ein Glied des Völkerrechtes wurde. Auf Grund dieser Prinzipien haben wir nun unsere Entscheidungen gefällt, und ich bitte Sie, diese Entscheidungen als Ergebnis gewissenhafter, langer und genauer Beratungen und Beschlussiassungen' aufzufassen. Ich lege Ihnen nun das Ergebnis der Wahlen vor, welche von dem Kongressigericht bestätigt wurden. Landesverbände: Amerika 11 Mandate, .Argentinien 2, Oesterreich 13, Bessar.abien 2, Brasilien 1, Bukowina 3, Bulgarien 3, Canadk 6, Chile 1, Tschechoslowaikei 4, Dan/zig 1, Aegypten 1, England 7, Estland 1, Frankreich (zusammen mit Ostfrankreiich) 1, Ostgializien 11, Westgall'zien 7, Deutschland (Landesverband gemeinsam mit der Hitaehduthgruppe) 13, Russischer Merkas in 'Deutschland 1, Griechenland 2, Holland 1, Italien 1, Jugoslawien 3, Lettland 2, Litauen (Kowno) 3, Mesopotamien 1, Palästina 2, Polen 39, Rumänien 8, Wilna 3, Sibirien- Shanghai-iSydney-Auckland 1, Südafrika 6, Transsylvanien 5, Melbourne 1, Persien 1. Zusammen haben also die Landesverbände 168 Mandate. Ausserdem hat der Order of Ancient Maccabeans in England 3 Mandate. Es sind also zusammen 16-8 und einschliesslich des Order of Ancient Maccabeans 171 von Landesverbänden gewählte und vom Kongressgierichte anerkannte Mandate. Wir kommen jetzt zu den Sonderverbänden: Misrachi: Amerika 2, Oesterreich 4, Belgien-Holland 1, Bessarabien- Bukoiwina 1, Tschechoslowakei 1, England 1, Ostgali'zien 6, Deutschland 3, Griechenland 1, Ungarn 1, Lettland 1, Litauen 1, Palästina 3, Polen 43, Wilna 2. Zusammen hat der Sonderverband Misrachi 70 anerkannte Mandate. (Grosser Beifall und Händeklatschen bei den Misrachi.) Poale Zion: Oesterreich 1, Bukowina .1, Deutschland 1, Palästina 2, Polen 4. Zusammen hat Poale Zion 9 Mandate, die vom Kongressgericht anerkannt worden sirid. Hitachduth: Oesterreich 1, .Bukowina-Bessarabien 1, OstgaLLzien 11, Lettland 1, Litauen 2, Palästina 2, Polen einschliesslich WestgalMen und Wilna 14, Amerika, Argentinien, Belgien und Tschechoslowakei 1. Zusammen hat also die Hitachduthgrupppe 33 anerkannte Mandate. 36 o

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