Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 12 (1922) Karlsbad, 1. bis 14. September 1921
- Date
- 1922-01-01
- Page
- Seite 795 (sequence 805)
- Language
- German, English, Hebrew
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Dreiviertelmajorität der zum Kongreß erschienenen Mitglieder beschlossen wird. VIII. Schlußbestimmungen. § 75. Dieses Statut tritt sofort mit seiner Annahme in Kraft. Am gleichen Tage tritt das vom VIII. Zionistenkongreß beschlossene Organisationsstatut außer Kraft. § 76. Die bestehenden Landesorganisationen und Föderationen sind verpflichtet, baldmöglichst, jedenfalls binnen eines Jahres nach Annahme dieses Statuts, ihre Statuten diesem Organisationsstatut anzupassen. Bis dahin trifft das E. A.C. die notwendigen Anordnungen im Einverständnis mit der Leitung der Landesorganisationen und Föderationen. Streitfragen wegen der Uebergangsbestimmungen entscheidet das Aktions-Comitee. Dreiviertelmajorität der zum Kongreß erschienenen Mitglieder beschlossen wird. VIII. Schlußbestimmungen. § 75. Diese Verfassung tritt sofort mit ihrer Annahme in Kraft. Am gleichen Tage tritt das vom X. Zionistenkongreß beschlossene Organisationsstatut außer Kraft. § 76. Die bestehenden Landes- und Sonderverbände sind verpflichtet, baldmöglichst, jedenfalls binnen eines Jahres nach Annahme dieser Verfassung ihre Statuten dieser Verfassung anzupassen. Bis dahin trifft die Exekutive die notwendigen Anordnungen im Einverständnis mit der Leitung der Landes- und Sonderverbände. Streitfragen wegen der Uebergangsbestimmungen entscheidet das Aktions-Comitee. 795