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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1922-01-01 · 12 (1922) Karlsbad, 1. bis 14. September 1921 · p. Seite 785

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
12 (1922) Karlsbad, 1. bis 14. September 1921
Date
1922-01-01
Page
Seite 785 (sequence 795)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
…/3476254-3476278--5085-3481229
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Der Legitimationsausschuß unterbreitet das Ergebnis seiner Prüfung dem Kongreß sofort nach dessen Zusammentritt Der Kongreß entscheidet endgültig über die Rechtmäßigkeit der Wahl. § 32. Das Mandat jedes Delegierten ist für die Zeit vom Zusammentritt desjenigen Kongresses, für den seine Wahl erfolgt ist, bis zu dem Zeitpunkt gültig, wo die Neuwahlen zum nächstfolgenden ordentlichen Kongreß innerhalb des Landes- oder Sonderverbandes, in dem er gewählt ist, erfolgt sind. Das Aktions-Comitee ist auf Grund eines mit Zweidrittelmajorität gefaßten Beschlusses befugt, zu einem außerordentlichen Kongresse Neuwahlen anzuordnen. § 33. Jeder Delegierte verfügt im Kongreß über eine Stimme. Die Delegierten sind an Aufträge und Instruktionen nicht gebunden. Bestimmung der Wahlordnung zum XII. Kongreß. Art. XVI. Ein Delegierter darf nur ein Mandat übernehmen und ausüben. Ein Delegierter, der mehrfach gewählt worden ist, hat der Exekutive ohne Verzug anzuzeigen, welches Mandat er zu behalten wünscht. Mangels einer solchen Erklärung entscheidet darüber der Legitimationsausschuß. § 34. Delegiertenmandate sind nicht übertragbar. § 35. Gleichzeitig mit der Wahl der Delegierten ist für den Fall der Verhinderung dieser in gleicher Weise die Wahl von Ersatzdelegierten vorzunehmen. Beschluß des IX. Kongresses und Bestimmung der Wahlordnung zum XII. Kongreß. 7. Kandidatenlisten. Art. XIV. Zionisten, die sich außerhalb ihrer Ortsgruppe, jedoch Der Legitimationsausschuß unterbreitet das Ergebnis seiner Prüfung dem Kongreß sofort nach dessen Zusammentritt. Der Kongreß entscheidet endgültig über die Rechtmäßigkeit der Wahl. § 32. Unverändert! § 33. Unverändert! § 34. Unverändert! § 35. Gleichzeitig mit der Wahl der Delegierten ist für den Fall der Verhinderung dieser die Wahl von Ersatzdelegierten vorzunehmen. 50 785

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