Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 12 (1922) Karlsbad, 1. bis 14. September 1921
- Date
- 1922-01-01
- Page
- Seite 780 (sequence 790)
- Language
- German, English, Hebrew
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D. Kongreß. § 17. Der Kongreß ist die höchste gesetzgebende Körperschaft der Zionistischen Organisation. § 18. Der ordentliche Zionistenkongreß tagt jedes zweite Jahr an dem vom Aktions -Comitee zu bestimmenden Ort und Zeitpunkt. Die Einberufung erfolgt durch das E. A. C. Das Aktions-Comitee und das Zentralkomitee sind berechtigt, jederzeit außerordentliche Kongresse einzuberufen. § 19. Aufgaben des Kongresses sind: a) Entgegennahme und Prüfung des vom E. A. C. über alle zionistischen Institute zu erstattenden Berichts; b) Feststellung des Arbeitsprogrammes und des Budgets für die nächste Verwaltungsperiode auf Grund motivierter Vorlagen; c) Entgegennahme und Beratung der Anträge des E. A. C, des Aktions-Comitees, des Zentralkomitees und der Delegierten, sowie Beschlußfassung über solche Anträge; d) Entgegennahme und Beratung von Interpellationen der Delegierten; e) Wahlen. § 20. Sämtliche von einem Kongreß vorgenommenen Wahlen behalten bis zum Schlüsse des nächstfolgenden Kongresses Gültigkeit, sofern der Kongreß das Gegenteil nicht ausdrücklich bestimmt. § 21. Die Arbeiten des Kongresses werden nach der vom Kongreß beschlossenen Geschäftsordnung durchgeführt. § 22. Auf dem Kongreß haben außer den gewählten Delegierten auch die Mitglieder des Aktions-Comitees Sitz und Stimme. D. Kongreß. § 17. Unverändert! § 18. Der ordentliche Zionistenkongreß tagt jedes zweite Jahr an dem vom Aktions-Comitee zu bestimmenden Ort und Zeitpunkt. Die Einberufung erfolgt durch die Exekutive. Das Aktions-Comitee und der Kongreßausschuß sind berechtigt, jederzeit außerordentliche Kongresse einzuberufen. § 19. Aufgaben des Kongresses sind: a) Entgegennahme und Prüfung des von der Exekutive über alle zionistischen Institute zu erstattenden Berichts; b) Feststellung des Arbeitsprogramms und des Budgets für die nächste Verwaltungsperiode auf Grund motivierter Vorlagen; c) Entgegennahme und Beratung der Anträge der Exekutive, des Aktions-Comitees, des Kongreßausschusses und der Delegierten sowie Beschlußfassung über solche Anträge; d) Entgegennahme und Behandlung von Interpellationen der Delegierten; e) Wahlen. § 20. Unverändert! § 21. Unverändert! § 22. Außer den gewählten Delegierten haben die Mitglieder der Exekutive und des Aktions-Comitees das Recht der Teilnahme am Kongreß. Sie genießen die vollen Rechte der Delegierten. 780