Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 12 (1922) Karlsbad, 1. bis 14. September 1921
- Date
- 1922-01-01
- Page
- Seite 723 (sequence 733)
- Language
- German, English, Hebrew
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Schriftführer Delegierter Dr. Korngrün: Ich habe die Ehre, Ihnen mitzuteilen, daß der Volksverein „Zion" in Karlsbad zu Ehren des XII. Kongresses eine hebräische Gedenktafel an der Posthofpromenade hat anbringen lassen. (Beifall.) (Die Sitzung wird um 11 Uhr 35 Minuten nachts unterbrochen. — Wiederaufnahme der Sitzung um 12 Uhr 45 Minuten nachts.) Präsident Sokolow: Das Wort hat Herr Dr. Margulies im Namen des Organisations- Ausschusses. Berichterstatter Dr. Margulies (Tschechoslowakei, deutsch): Hoher Kongreß! Ich bin jetzt in der Lage, Ihnen den restlichen Teil des Organisationsstatutes in der Form zur Beschlußfassung zu unterbreiten, wie er sich aus den Beratungen des Organisationsausschusses und des Permanenzausschusses ergeben hat. Zur Beratung kommen die 3 Punkte über die Instanzen unterhalb dieses Kongresses, den sogenannten Zentralrat, das Aktions-Comitee und die Exekutive. Indem ich mich an den früheren Vorgang halte, schlage ich Ihnen vor, § 38 Absatz 1 unberührt zu lassen, im 2. Absätze lediglich eine kleine stilistische Aenderung vorzunehmen, nämlich statt: „durch diesen Kongreß" zu setzen: „durch den Kongreß". Im 3. Absätze gibt es auch nur eine kleine Aenderung, es wird statt „Verfassung" beantragt zu setzen „Statut". So viel, was die Aenderungen betrifft. Als weiterer Absatz zu diesen Paragraphen kommt aber eine prinzipielle Neuerung. Sie soll lauten (liest): „Jedoch hat der Zentralrat das Recht, mit 2A- Mehrheit der anwesenden Mitglieder die Exekutive abzuberufen. Die Exekutive kann gegen diese Entscheidung an einen außerordentlichen Kongreß appellieren, der binnen zwei Monaten nach Schluß der Tagung des Zentralrates an einem von diesem zu bestimmenden Orte und Tage zusammentreten muß. Die Exekutive muß diesen ihren Entschluß, die Entscheidung des außerordentlichen Kongresses anzurufen, bis zur letzten Sitzung des Zentralrates bekanntgeben; geschieht dies nicht, dann nimmt der Zentralrat für die abberufenen Mitglieder Ersatzwahlen vor. Auch für ausscheidende Mitglieder der Exekutive nimmt der Zentralrat die Ersatzwahlen vor." Ich schlage Ihnen vor, diesen Antrag zu akzeptieren. Präsident Sokolow: Wer ist dafür? (Nach einer Pause:) Ich bitte um die Gegenprobe. (Nach einer Pause:) Angenommen! Berichterstatter Dr. Margulies: Im § 39 wird nur der Absatz a) geändert. Er soll lauten (liest): „Den Mitgliedern des A. C, soweit sie nicht der Exekutive angehören . . Im übrigen schlage ich Ihnen vor, den Paragraphen so anzunehmen, wie ihn der Entwurf vorsieht. 46* 723