Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 12 (1922) Karlsbad, 1. bis 14. September 1921
- Date
- 1922-01-01
- Page
- Seite 717 (sequence 727)
- Language
- German, English, Hebrew
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ton zwecks Wahrung unserer Interessen und Führung der erforderlichen Verhandlungen; der Kongreß beauftragt die Exekutive, die Wahl der Delegationen auf der ersten Sitzung des Aktionskomitees gemeinsam mit diesem vorzunehmen." (Lebhafter Beifall und Händeklatschen.) Ferner hat der politische Ausschuß für nötig befunden, eine Rahmenresolution anzunehmen, eine allgemeine Resolution über unsere politische Arbeit in den Galuthländern. Die Frage ist am Kongreß behandelt worden, man stand auf dem Standpunkt, wir hätten uns auf dem Kongresse mit Einzelheiten der politischen Arbeit, die durch unsere Landesorganisationen und Sonderverbände geführt werden, nicht zu beschäftigen. Der politische Ausschuß hat es jedoch für notwendig befunden, daß der Kongreß einer solchen Arbeit seine prinzipielle Bestätigung verleiht. Der Kongreß habe auszusprechen, daß diese Arbeit in den Wirkungskreis der Landes- und Sonderverbände gehöre, die in dieser Arbeit vollständig souverän sind. Die Resolution lautet (liest): VIII. „Der XII. Kongreß bestätigt das Manifest des Kopenhagener Büros der Zionistischen Organisation, in welchem die Erreichung der nationalen Rechte für die Teile des jüdischen Volkes proklamiert ist, die im Galuth leben und diese Rechte verlangen, als eines der Ziele, welche die Zionistische Organisation sich während des Krieges gestellt hat. Der XII. Kongreß begrüßt die Beteiligung der Leitung wie auch der verschiedenen zionistischen Landesorganisationen an den Delegationen der verschiedenen jüdischen Gruppen, welche bei der Friedenskonferenz den Kampf für die Anerkennung der nationalen Minderheitsrechte für die Juden in den neu entstandenen Staaten und auch in jenen, deren Grenzen erweitert wurden, durchgeführt haben, wie auch ihre Beteiligung bei der Gründung und der Arbeit des Comite des delegations juives. Der XII. Kongreß konstatiert, daß dieser Kampf zu den Verträgen über den Schutz der Minderheitsrechte in verschiedenen Staaten für die nationalen Minderheiten überhaupt und für die jüdischen im besonderen geführt hat und daß in diesen Verträgen die jüdischen nationalen Forderungen nur teilweise angenommen wurden. Der XII. Kongreß begrüßt die zionistischen Landesorganisationen und Sonderverbände und ihre Vertreter in den Parlamenten Osteuropas, die einen unermüdlichen und mutigen Kampf für die Anerkennung des jüdischen Volkes in seinen Wohnländern und für die Durchführung der nationalen Minderheitsrechte führen. Der Kongreß erklärt, daß die ganze politische Arbeit in den Galuthländern, die ein integrierender Teil der ganzen zionistischen Arbeit ist, bloß in der Kompetenz der Landes- und Sonderverbände liegt, die auf diesem Gebiete 717