Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 12 (1922) Karlsbad, 1. bis 14. September 1921
- Date
- 1922-01-01
- Page
- Seite 716 (sequence 726)
- Language
- German, English, Hebrew
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 99% known words query
- IRI
…/3476254-3476278--5016-3481160- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Der XII. Zionistenkongreß fordert die Exekutive auf, ihre Bemühungen um eine aufrichtige Verständigung mit dem arabischen Volke auf Grundlage dieser Erklärung und unter uneingeschränkter Wahrung der Balfour- Deklaration in erhöhtem Maße fortzusetzen. Der Kongreß betont ausdrücklich, daß die jüdische kolonisatorische Arbeit die Rechte und Bedürfnisse des arbeitenden arabischen Volkes nicht beeinträchtigen wird/' (Beifall.) Der politische Ausschuß hat des weiteren von der großen Arbeit Kenntnis genommen, welche in Erez Israel zwecks Organisierung der palästinensischen Judenheit durchgeführt wurde. Er ist von dem Standpunkte ausgegangen, daß in dieser Organisation der Keim der künftigen Organisation des jüdischen Gemeinwesens in Erez Israel liegt und schlägt daher vor, die folgende Resolution anzunehmen (liest): VI. „Der XII. Zionistenkongreß begrüßt die Bestrebungen und die Wirksamkeit des Jischuw in Erez Israel, die dessen Organisierung zum Gegenstand haben. Der Kongreß erblickt in der Assefath-Haniwcharim (Versammlung der gewählten Vertreter) der Judenheit Erez Israels, in dem von dieser gewählten Waad Leumi (Nationalrat) und in den einheitlichen Gemeinden, deren Vorstände aus allgemeinen Wahlen hervorgegangen sind, die Grundlage für die Organisierung des jüdischen Volkes in Erez Israel. Der Kongreß verpflichtet die ausführenden Organe der Zionistischen Organisation, den Jischuw Erez Israels in seinen Bestrebungen zur Erlangung von Verwaltungs- und Repräsentationsrechten für diese seine Institutionen, namentlich aber zur Erlangung des Besteuerungsrechtes für die Bedürfnisse der Gemeinden und der zentralen Einrichtungen des Jischuw tatkräftig zu unterstützen. Der Kongreß legt der Leitung der Zionistischen Organisation die Pflicht auf, in ihrer gesamten Tätigkeit in Erez Israel den Waad Leumi zur Mitarbeit heranzuziehen. Die Formen dieses gemeinsamen Wirkens sollen zwischen dem Aktionskomitee und dem Waad Leumi vereinbart werden." (Beifall.) Nun, meine Damen und Herren, kommt eine Resolution, die bereits einen rein praktischen Charakter trägt. Nachdem der politische Ausschuß die Lage betrachtet und alle Probleme, die auf der Tagesordnung stehen, gewürdigt hat, ist er zu dem Beschlüsse gekommen, daß wir eine Reihe von Delegationen in verschiedene Länder und an verschiedene Körperschaften entsenden müssen, damit sie verhandeln, auf der Wacht unserer Interessen stehen und unsere Forderungen durchsetzen. Es wurde die folgende Resolution angenommen (liest): VII. „Der Kongreß beschließt die Entsendung von Delegierten nach Palästina, London, Genf und Washing- 716