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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1922-01-01 · 12 (1922) Karlsbad, 1. bis 14. September 1921 · p. Seite 653

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
12 (1922) Karlsbad, 1. bis 14. September 1921
Date
1922-01-01
Page
Seite 653 (sequence 663)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
…/3476254-3476278--4953-3481097
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Geehrter Kongreß! Diese Resolution stimmt grundsätzlich mit dem Antrag des Direktoriums des J.N.F. überein (liest): „2. 2—4 Mitglieder des Direktoriums des Jüdischen Nationalfonds (Keren Kajemeth f Jisroel) haben ihren Wohnsitz in Erez Israel." Delegierter Dr. Daiches: Ich stelle folgenden Antrag (liest): „Das Direktorium des J.N.F. soll soweit als möglich in der Weise zusammengesetzt werden, daß mindestens 3 Direktoren und 1 Governor ihren Wohnsitz in Palästina haben." Delegierter Prof. Dr. Warburg (fortfahrend): Die weiteren Resolutionen lauten (liest): 3. „Der Kongreß nimmt die Beschlüsse der ersten Weltkonferenz des Nationalfonds in Bezug auf den inneren Ausbau der Nationalfonds- Organisation zur Kenntnis." 4. „Der Kongreß begrüßt das Prinzip landsmannschaftlicher Kolonisation auf dem Boden des Nationalfonds." 5. „Der Kongreß begrüßt die Käufe von ländlichen und städtischen Böden, die der Nationalfonds in letzter Zeit in Erez Israel durchgeführt hat." 6. „Der Nationalfonds darf in Hinkunft keinerlei Darlehen gewähren, sondern hat alle ihm zur Verfügung stehenden Mittel ausschließlich zum Kauf von Boden, dessen Amelioration und Aufforstung zu verwenden." 7. „Der Kongreß bestätigt die von der Londoner Jahreskonferenz 1920 beschlossenen Thesen, durch die der Nationalfonds zum Träger der jüdischen Bodenpolitik in Stadt und Land in Erez Israel bestimmt wird." Vizepräsident Lipsky: Nach Verlesung der Anträge kommen wir zur Debatte und Abstimmung über die einzelnen Anträge. Das Wort hat zum ersten Antrag das Mitglied der Exekutive Herr Lichtheim. Mitglied der Exekutive R. Lichtheim: Geehrter Kongreß! Entsprechend den Beschlüssen, die die bisherige Exekutive in der Nationalfondsfrage gefaßt hat, bitte ich Sie, die sämtlichen Anträge, die von der Nationalfonds-Kommission hier gestellt wurden, nicht hier anzunehmen, sondern der künftigen Exekutive oder dem A. C. als Material zu überweisen. Zur Begründung: Es war nicht in Aussicht genommen, daß eine besondere Nationalfonds-Kommission gebildet werde, sie hat sich in etwas zufälliger Weise als Unterkommission der Kolonisationskommission angegliedert. Die Beschlüsse, die diese Kommission gefaßt hat, gehören teils in das Gebiet der Kolonisation, teils in das Gebiet der Organisation. Es ist z. B. in der Frage der Bildung von landsmannschaftlichen Kolonien möglich, daß das Direktorium irgend welche Meinung in dieser Hinsicht hat. Die Bildung dieser Kolonien ist aber eine Frage der Kolonisationskommission und nicht des Nationalfonds. Ebenso steht es mit der Frage der Verlegung des Hauptbüros. Ich habe die Ehre gehabt, Ihnen in einem Referate über Organisation auszuführen, daß es schwerwiegende Gründe gibt, die dafür sprechen, die kolonisatorische Seite der Nationalfondsarbeit in Palästina selbst ausführen zu lassen. Die Finanz- und Sammelapparate des J.N. F. müssen aber dort konzentriert sein, wo auch die anderen Finanz-Institutionen ihren Sitz haben. (Zwischenruf: Zum Beispiel im Haag.) Das heißt nicht im Haag, sondern dort, wo sich die zukünftige Leitung befinden wird. Das scheint uns aus kolonisatorischen und finanzpolitischen Gründen notwendig zu sein. 653

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