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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1922-01-01 · 12 (1922) Karlsbad, 1. bis 14. September 1921 · p. Seite 645

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
12 (1922) Karlsbad, 1. bis 14. September 1921
Date
1922-01-01
Page
Seite 645 (sequence 655)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
…/3476254-3476278--4945-3481089
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Durchschnitt der beiden Schekeljahre bei den Wahlen zum Kongreß zur Berechnungsgrundlage zu nehmen. Dann ist die Sache in Ordnung und die Exekutive kann dafür sorgen, daß die Schekel eingehen. Delegierter Dr. Schachtel: Ich möchte ein Amendement beantragen. Es soll hinzugefügt werden (liest): „in erster Reihe von den Landes- und Sonderverbänden, die im kongreßlosen Jahre nicht genügend Schekel abgeliefert haben." Berichterstatter Dr. Halpern: Unser Antrag ist offenbar nicht ganz verstanden worden. Ich will ihn interpretieren. Es handelt sich absolut nicht darum, daß etwa diejenigen Länder, die die Schekel abgeliefert haben, für diejenigen, die in der Aufbringung oder Ablieferung lax waren, aufkommen sollen, sondern um folgendes: Jedes Land wird im Ausmaß einerseits der Schekolim und andererseits vielleicht nach einem Schlüssel, den man noch sucht (z. B. die Anzahl der jüdischen Bevölkerung in dem betreffenden Lande) den Fehlbetrag aufbringen. Wir haben hier im Kongreß den endgültigen Schlüssel nicht festsetzen können, aber darüber ist sich alles einig, daß eine solche Sicherung des Budgets absolut notwendig ist und das hat Ihnen auch schon Herr Goldberg vorgetragen. Ich bitte Sie, diesen Antrag anzunehmen, damit die Exekutive in der Lage ist, mit den Landes- und Sonderverbänden in Verhandlung zu treten, zum Zwecke der Feststellung eines solchen Schlüssels. Vizepräsident Dr. Klumel: Wer für den Antrag ist, wolle die Hand erheben. (Geschieht.) Gegenprobe! Der Antrag ist a n g e n o m m e n. Berichterstatter Dr. Halpern: Jetzt kommen die Subventionen an die Föderationen: „Die Frage, ob und wie weit die Landes- und Sonderverbände Subventionen zu erhalten haben, wird der Entscheidung der Exekutive überlassen." Vizepräsident Dr. Klumel: Wer für den Antrag ist, wolle die Hand erheben. (Geschieht.) Gegenprobe! Angenommen! Berichterstatter Dr. Halpern: Neu haben wir noch einen Antrag, der sich auf die Kontrolle bezieht. Ich bitte, ihn vielleicht zu verlesen. Sekretär Berger (liest): „1. Jede Landsmannschaft wird verpflichtet, aus ihrer Mitte einen Revisor zu ernennen, der mindestens vierteljährlich die Eingänge für sämtliche allgemeinen zionistischen Zwecke bei der betreffenden Landsmannschaft auf Grund der Belege zu prüfen und dem Finanz-Departement (Treasury-Department) der Exekutive in London einen ausführlichen Bericht zu erstatten hat. Die Sammlungen für die lokalen Bedürfnisse der Landsmannschaften sind in diesen Bericht nicht einzubeziehen. 645

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