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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1922-01-01 · 12 (1922) Karlsbad, 1. bis 14. September 1921 · p. Seite 591

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
12 (1922) Karlsbad, 1. bis 14. September 1921
Date
1922-01-01
Page
Seite 591 (sequence 601)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
…/3476254-3476278--4891-3481035
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sehen davon schlagen wir Ihnen folgendes vor, was ebenfalls in Form einer Resolution vorliegt. Mit Rücksicht auf die gegenwärtigen Valutaverhältnisse wird der Schekel folgendermaßen festgesetzt; da kommen zunächst die glücklichen Länder der konsolidierten Valuta, für die gibt es schon ein bestimmt festgesetztes Maß: für die Vereinigten Staaten und Canada 1 Dollar, für Großbritannien, die britischen Dominions und sonstige Länder mit normaler Valuta der Preis von 2 Shilling 6 Pence oder deren Gegenwert, z. B. Holland, Schweiz — das bedarf keiner Erklärung. Der Schekel für Palästina wird mit einem Shilling festgesetzt; die Festsetzung des Preises des Schekels für Länder mit entwerteter Valuta wird der Exekutive im Einvernehmen mit der Landesorganisation überlassen. Sollte ein Einvernehmen nicht erzielt werden, so entscheidet das A. C. Für die Sonderverbände gilt die Höhe des Schekels nach den verschiedenen Ländern. Die Landes- und Sonderverbände sind verpflichtet, mit der Schekelsammlung für das Jahr 5682 sofort zu beginnen und den Betrag in folgenden Raten abzuführen: Vs bis längstens 1. Tebeth 5682, Vs bis längstens 1. Nissan 5682, 1/z bis längstens 1. Tamus 5682. Und nun, meine Herren, ich verfüge weder über die nötige Beredsamkeit, noch ist das, was den Inhalt des Schekels, budgetär gesprochen, ausmacht, von einem solchen Interesse für Sie, daß man es mit derselben Wärme vertreten könnte, wie die Sammlung für den Keren Hajessod. Aber ich erlaube mir, Sie in aller Ruhe auf folgendes aufmerksam zu machen: Werden — und ich spreche jetzt nicht von der propagandistischen Wirkung und von dem, was die Gewinnung neuer Schekelzahler bedeutet, ich spreche rein rechnerisch vom Standpunkte des verhöhnten buchhalterischen Zionismus — die einzelnen Landesorganisationen und Sonderverbände nicht dafür sorgen, daß auch im kongreßlosen Jahr der Schekel in einem sehr großen Ausmaße gesammelt wird und — auch das ist eine buchhalterische Angelegenheit — restlos abgeführt wird, so werden Sie — das Wort ist abgegriffen, aber ich muß es wiederholen — eine Katastrophe erleben. Denn man kann zwar ein Budget sehr zusammenschneiden, aber es gibt Grenzen für die Nichtausführung eines ganz kleinen Budgets. Wir halten es aber für möglich, daß trotz aller Anstrengungen vielleicht die Höhe der für den Schekel eingehenden Gelder nicht ausreichen wird, um das Budget zu decken, und hierzu dient die zweite Resolution, die ich Ihnen vorlege (liest): Die Kosten der Verwaltung müssen durch die Landesorganisationen und Föderationen voll gedeckt werden. In erster Linie dient dazu der Schekel. Ein etwaiger Fehlbetrag wird von den Ländern und Föderationen nach Maßgabe eines von der Exekutive festzusetzenden Schlüssels umgelegt. Wir haben uns, um das kurz zu sagen, mit dem Schlüssel bereits beschäftigt. Es ergaben sich aber große Schwierigkeiten, um ein richtiges Prinzip herauszufinden. Es bedarf dazu einer eingehenden Erörterung mit den einzelnen Landsmannschaften und Föderationen und wir halten es daher für richtig, daß Sie die Festsetzung des Schlüssels der Exekutive überlassen. 591

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