Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 12 (1922) Karlsbad, 1. bis 14. September 1921
- Date
- 1922-01-01
- Page
- Seite 569 (sequence 579)
- Language
- German, English, Hebrew
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nach allen legalen Voraussetzungen eine solche selbständige Körperschaft sein muß. Es ist Ihnen bekannt, daß insbesondere in der amerikanischen Kontroverse oft behauptet wurde, daß die Leitung des Keren Hajessod den Keren Hajessod zu einem selbständigen Organismus ausbilden will, und da das Keren Hajessod-Direktorium das Recht der Bewilligung des Budgets hat, zugleich eine zweite und sogar übergeordnete zionistische Exekutive geschaffen wird. Ich glaube, daß die Vorschläge, die Sie unterbreitet erhalten, diese Vorwürfe entkräften und einen Zustand der Zusammenarbeit ermöglichen werden, der das Direktorium, soweit es durch die Exekutive bestellt wird, gleichzeitig ein Glied in der Exekutive sein läßt, so daß in der Praxis, wenn auch nicht formell, das Keren Hajessod-Direktorium und die Exekutive einheitlich und zum Teil durch Personal-Union verbunden arbeiten. Dieses System ist, wie wir glauben, ein solches, mit dem wir wenigstens auf einen absehbaren Zeitraum hinaus den Versuch machen müssen, zu operieren. Es ist das beste, und ich glaube sogar, ein ganz glückliches System. Dies, was Herrn Simons Bedenken gegen die Vorschläge der Kommission bezüglich der Konstitution anbelangt. Er hat aber auch Bedenken wegen der Verteilung der Gelder. Er ist dagegen, daß sich in der Keren Hajessod-Konstitution eine Bindung nach einem bestimmten Prozentsatz vorfindet, und er ist insbesondere dagegen, daß man nunmehr vorschlägt, das regelmäßige Budget mit den nationalen Anlagen zu verbinden. (Mitglied des A.C. Simon: Ich bin nicht dagegen, ich möchte auch die anderen zusammen haben!) Der Grund, den Herr Simon hat, um überhaupt keine Bindung eintreten zu lassen, ist eigentlich aus ephemären Verhältnissen geschöpft. Sie erinnern sich, daß Herr Simon erklärt hat, er möchte wünschen, daß man bezüglich der Staffelung erst verhandeln solle, wenn das Budget vorliegt. Es ist ohne weiteres zuzugeben, daß im Anfang, in den ersten Zeiten der Keren Hajessod-Entwicklung, wo noch keine Reservefonds da waren, wo wirklich von der Hand in den Mund gelebt werden mußte, — es ist durchaus wahr, daß in diesen Zeiten die Staffelung für diejenigen, die den Keren Hajessod verwaltet haben, etwas sehr Unbequemes war. Es gehörte eine eiserne Energie und viel Ueberwindung dazu, wenn von Palästina der Ruf nach augenblicklichen Leistungen erfolgte, doch die Hand auf einen Teil der Keren Hajessod-Fonds zu legen und sie für andere Zwecke und Unternehmungen zurückzustellen. Das brauchte viel Energie und Geduld, und ich selbst habe ein gut Teil dieser Eigenschaften erproben müssen. Dennoch muß ich sagen, daß die Staffelung ein außerordentlich gutes Mittel war, um die Verwalter des Keren Hajessod zu einem System zu erziehen. Wäre diese Staffelung nicht dagewesen, dann wäre es uns wahrscheinlich doch nicht gelungen, einen ziemlich beträchtlichen Teil der Keren Hajessod- Eingänge für Zwecke der Hypothekenbank zurückzulegen. Ich bin nun auch der Meinung, ohne daß ich mich über die Zweckmäßigkeit viel verbreiten will, daß es anders gemacht werden könnte, daß man einen Prozentsatz von 50 :30 oder einen anderen festlegt; aber ich bin weiter der Ansicht, daß, wenn man eine solche Staffelung aufstellt, man sie doch nicht schroff und straff machen darf. Es ist beim Beginne der eigentlichen Arbeit, die wir jetzt vorhaben, ganz ausgeschlossen, daß man etwa vom Direktorium des Keren Hajessod oder von denen, die die Arbeit ausführen, verlangt, daß sie streng chronologisch jeden Betrag sofort zerlegen. Die Zerlegung kann nur im Rahmen eines zeitlichen und sachlichen Systems erfolgen. Es muß ein Arbeitsprogramm für zwei Jahre aufgestellt werden, mit Fixierung gewisser Arbeiten in ihrer Reihenfolge, und eine sachliche Aufstellung muß die dringenden von den weniger dringenden Arbeiten scheiden; im Rahmen einer gewissen Periode hat die Verwaltung des Keren Hajessod, die eine gewisse Uebersicht über die Eingänge hat, die Möglichkeit, mit den Fonds zu disponieren. Erst das Dringendste und Wichtigste, dann das, wozu gewisse Vorbedingungen geschaffen werden 569