Mannheim
Compact Memory

Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1922-01-01 · 12 (1922) Karlsbad, 1. bis 14. September 1921 · p. Seite 536

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
12 (1922) Karlsbad, 1. bis 14. September 1921
Date
1922-01-01
Page
Seite 536 (sequence 546)
Language
German, English, Hebrew
Belongs to
journal volume
OCR quality
99% known words query
IRI
…/3476254-3476278--4836-3480980
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Berichterstatter Dr. Margulies: „Das Kongreßgericht tagt in einer Besetzung von drei, in Wahlprüfungsangelegenheiten in einer Besetzung von 5 Mitgliedern." Vizepräsident Farbstein: Keine Einwendung? (Niemand meldet sich.) Angenommen. Delegierter Locker: Das Kongreßgericht prüft die Mandate, ohne daß die Parteien vertreten sind. Berichterstatter Dr. Margulies: Es heißt hier: „die Möglichkeit der Vertretung". Delegierter Locker: Das muß in der Wahl des Kongreßgerichtes zum Ausdruck kommen. Ich beantrage, daß das Kongreßgericht aus den Parteien gebildet wird. Berichterstatter Dr. Margulies: Wir wollen ein Gericht wählen. Es ist selbstverständlich, daß, wenn von den Parteien Persönlichkeiten nominiert werden, die die Qualität haben, diese gewählt werden können; aber wenn Sie festsetzen, daß es aus den Parteivertretern gewählt werden muß, so können auch solche gewählt werden, die nicht die Qualität haben. Delegierter Dr. Dobrzynski (Oberschlesien, deutsch): Ich beantrage den Uebergang zur Tagesordnung über den Antrag Locker. Ein Gericht muß von Parteien unabhängig sein. Vizepräsident Farbstein: Es liegt ein Antrag auf Uebergang zur Tagesordnung vor. Wer ist dafür? (Nach einer Pause:) Ich bitte um die Gegenprobe. (Nach einer Pause:) Angenommen. Berichterstatter Dr. Margulies: § 71. In diesem Paragraphen sind jetzt sinngemäß nach der Annahme des Antrages zum früheren Paragraphen die Worte: „aus seiner Mitte einen Vorsitzenden zu wählen und" zu streichen, weil der Vorsitzende vom Kongreß gewählt wird. Im übrigen bleibt der § 71 so wie im alten Statute. Vizepräsident Farbstein: Niemand dagegen? (Zustimmung.) Angenommen. Delegierter Kohn (Ungarn, deutsch): Ich beantrage, im § 71 nach dem Worte „Kongreßgericht" einzuschalten die Worte: „kann nur aus solchen Zionisten bestehen, welche allen ihren zionistischen Pflichten Genüge geleistet haben." Delegierter Dr. Dobrzynski: Ich beantrage Uebergang zur Tagesordnung über diesen Antrag. Vizepräsident Farbstein: Wer ist dafür? (Nach einer Pause:) Ich bitte um die Gegenprobe. (Nach einer Pause:) Angenommen. Berichterstatter Dr. Margulies: Der § 72 hat bisher dem Zentralkomitee das Recht gegeben, die Mitglieder des Kongreßgerichtes und den Kongreßanwalt abzusetzen. Die Organisationskommission ist der Ansicht, daß Richter nicht abgesetzt 536

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.