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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1922-01-01 · 12 (1922) Karlsbad, 1. bis 14. September 1921 · p. Seite 535

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
12 (1922) Karlsbad, 1. bis 14. September 1921
Date
1922-01-01
Page
Seite 535 (sequence 545)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
…/3476254-3476278--4835-3480979
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Mitglied des A. C. Dr. Bodenheimer (deutsch): Gegen diesen Zusatz habe ich nichts einzuwenden. Ich möchte aber darauf aufmerksam machen, daß ein weiterer Zusatz erforderlich ist. Das Kongreßgericht soll zur Schlichtung und Entscheidung von Streitfragen zwischen Körperschaften und deren Vertretern dienen, es fehlt aber eine Bestimmung, daß es auch berufen ist, wenn Streitigkeiten zwischen einer Organisation und den einzelnen Mitgliedern derselben entstehen, und ich würde daher vorschlagen, hinzuzufügen: „oder solchen Streitigkeiten mit den Mitgliedern der Organisation." Gestatten Sie mir ein Wort der Begründung. Es ist möglich, daß eine Organisation aus irgendwelchen Gründen sich entschließt, ein Mitglied auszuschließen. Dann muß diesem die Möglichkeit gegeben sein, an das Kongreßgericht zu appellieren. Berichterstatter Dr. Margulies: Ich habe nichts dagegen. Vizepräsident Farbstein: Hat niemand etwas gegen diesen Zusatz? (Zustimmung.) Angenommen. Berichterstatter Dr. Margulies: Die §§ 67 bis 70 decken sich mit den entsprechenden Paragraphen des alten Statuts, bleiben also. Mitglied des A.C. Dr. Bodenheimer: Hier möchte ich zu § 67 einen Antrag stellen, daß es dort nach den Worten „Zur Wahrung der Interessen der Zionistischen Organisation bei dem Kongreßgerichte4' — hier steht übrigens „Kongreß" — (Berichterstatter Dr. Margulies: Das ist ein Druckfehler!) heißt: „und zur Wahrung der Gesetzmäßigkeit der Beschlüsse der Organisation." Delegierter Dr. Daiches: Ich möchte dagegen sprechen. Damit würden wir sämtliche Beschlüsse der Organisation dem Kongreßanwalt unterstellen. Mitglied des A. C. Dr. Bodenheimer: Ich höre von Dr. Margulies, daß er der Auffassung ist, daß diese Funktion des Kongreßgerichtes schon darin ausgedrückt ist, daß es heißt: „zur Wahrung der Interessen". Ich ziehe daher meinen Antrag zurück. Berichterstatter Dr. Margulies: An § 70 ist folgender Satz anzufügen: „Das Verfahren vor dem Kongreßgericht muß den Parteien die Möglichkeit der Vertretung und über Antrag auch der mündlichen Verhandlung gewähren." Vizepräsident Farbstein: Hat jemand etwas dagegen? (Niemand meldet sich.) Angenommen. Berichterstatter Dr. Margulies: Als neuen Paragraphen schlagen wir vor: „Der Kongreß wählt den Vorsitzenden des Kongreßgerichtes und acht Beisitzer." Das kommt zwischen die §§ 70 und 71. Vizepräsident Farbstein: Ist jemand dagegen? (Niemand meldet sich.) Angenommen. 535

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