Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 12 (1922) Karlsbad, 1. bis 14. September 1921
- Date
- 1922-01-01
- Page
- Seite 534 (sequence 544)
- Language
- German, English, Hebrew
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\ Delegierter L. Eisen (England, jüdisch): Mein Antrag geht dahin, daß für Palästina ein fixer Preis des Schekels festgesetzt wird und nach diesem Preise sollen die verschiedenen Preise der anderen Länder reguliert werden. Vizepräsident Farbstein: Wir wollen darüber abstimmen. Wer ist für den Antrag der Kommission, daß in Palästina der Schekel nur einen Shilling betragen soll? (Nach einer Pause:) Gegenprobe! (Nach einer Pause:) Angenommen. Berichterstatter Dr. Margulies: Ich beantrage, den § 61 im ganzen anzunehmen, wie er ist. Vizepräsident Farbstein: Wer ist dafür? (Nach einer Pause:) Angenommen. Berichterstatter Dr. Margulies: § 62 enthält im ersten Absatz eine Wiederholung des alten Statuts. Der zweite-Absatz enthält eine Bestimmung, wonach der Verband selbst darüber bestimmt, wie er diesen Betrag, der ihm vorgeschrieben wird, aufzubringen hat. Vizepräsident Farbstein: Angenommen. Berichterstatter Dr. Margulies: Die §§ 63 bis 65 lauten wie im alten Statut mit unwesentlichen stilistischen Aenderungen. Delegierter M. Ellenberg (Polen, jüdisch): Zu diesem Punkte möchte ich bemerken, daß Sie wissen, wie es jetzt mit den Revisoren geht. Sie kommen ein- oder zweimal im Jahre zusammen. Es wäre notwendig, ein ständiges Kontrollamt einzuführen. Ich beantrage daher einen Punkt, in dem es heißt, daß eine permanente Kontrollkommission eingesetzt wird, welche die ganze Arbeit zu leisten hat. Berichterstatter Dr. Margulies: Bevor wir beschlossen haben, die Paragraphen so zu lassen, wie sie waren, haben wir uns an die Finanzkommission gewendet und angefragt, ob sie Vorschläge zu machen hat; sie hat uns mitgeteilt, daß sie keine Vorschläge habe. Vizepräsident Farbstein: Wir stimmen über den Antrag Ellenberg ab. Wer dafür ist, möge die Hand erheben. (Geschieht.) Gegenprobe! (Nach einer Pause:) Abgelehnt. Berichterstatter Dr. Margulies: Wir kommen jetzt zu den Bestimmungen über das Kongreß- und Ehrengericht. Der § 66 wird nunmehr mit Rücksicht auf eine Bestimmung, welche wir bei der Prüfung der Kongreßwahlen bereits angenommen haben, durch die Worte ergänzt: „sowie zur Prüfung und Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Kongreßwahlen", und zwar werden diese Worte in der vorletzten Zeile dieses Paragraphen vor die Worte eingefügt: „wird vom Kongreß". Dieser Paragraph kann mit Rücksicht auf den früher angenommenen Beschluß glatt als angenommen betrachtet werden. 534