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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1922-01-01 · 12 (1922) Karlsbad, 1. bis 14. September 1921 · p. Seite 531

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
12 (1922) Karlsbad, 1. bis 14. September 1921
Date
1922-01-01
Page
Seite 531 (sequence 541)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
…/3476254-3476278--4831-3480975
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Vizepräsident Motzkin: Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. (Geschieht.) Ich bitte um die Gegenprobe. (Nach einer Pause:) Angenommen. Berichterstatter Dr. Margulies: Den § 29 haben wir gestrichen, weil er in das Wahlreglement hineingehört. Das sind technische Bestimmungen. Vizepräsident Motzkin; Dagegen hat niemand etwas? (Zustimmung.) Berichterstatter Dr. Margulies: § 30. Der erste Satz des Entwurfes soll bleiben. Den zweiten Satz beantragen wir zu streichen, weil sein Gedanke im nächsten Paragraphen vorkommen wird. Derselbe ist ganz geändert und soll lauten: „Ueber die Rechtmäßigkeit der Kongreßwahlen entscheidet endgiltig das Kongreßgericht. Das Kongreßgericht hat seine Entscheidung dem Kongreß spätestens in der zweiten Sitzung mitzuteilen. Eine Debatte und eine Beschlußfassung hierüber erfolgt nicht." Vizepräsident Motzkin: Wer für den ersten Teil des Antrages ist, den bitte ich die Hand zu erheben. (Geschieht.) Ich bitte um die Gegenprobe. (Nach einer Pause:) Angenommen. Nun kommt die Streichung des zweiten Teiles über die Berechtigung, mit Rücksicht auf den nächsten Paragraphen. Wer für die Streichung ist, möge die Hand erheben. (Geschieht.) Ich bitte um die Gegenprobe. (Nach einer Pause:) Angenommen. Berichterstatter Dr. Margulies: Wir kommen nun zu § 31 (liest): „Ueber die Rechtmäßigkeit der Kongreßwahlen entscheidet endgiltig das Kongreßgericht. Das Kongreßgericht hat seine Enscheidungen dem Kongreß spätestens in der zweiten Sitzung mitzuteilen. Eine Debatte und eine Beschlußfassung hierüber erfolgt nicht." Vizepräsident Motzkin: Ist ein Widerspruch dagegen? (Nach einer Pause:) Es ist nicht der Fall. § 31 ist angenommen. Berichterstatter Dr. Margulies: Im § 32 soll der erste Teil so bleiben, wie er bisher war. Der zweite Teil soll gestrichen werden, weil er durch eine frühere Fassung bei der Bestimmung über den Kongreß überflüssig geworden ist. Weil es da ohnehin heißt, daß der Kongreß wenigstens jedes zweite Jahr an einem vom Aktions-Comitee bestimmten Termin und Orte zusammenzutreten hat. Delegierter Dr. Daiches: Was ist die praktische Folge dieses § 32? Daß man Delegierter bis zum nächsten Kongreß bleibt? Vizepräsident Motzkin: Ist ein Widerspruch gegen diesen Paragraphen? (Nach einer Pause:) Es ist nicht der Fall. § 32 ist angenommen. Berichterstatter Dr. Margulies: Die §§ 33, 34 und 35 sollen so bleiben, wie im alten Statut. Im § 36 soll lediglich die Zahl „drei Wochen" geändert werden in „sechs Wochen". 34* 531

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