Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Journal
- Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
- Volume
- 12 (1922) Karlsbad, 1. bis 14. September 1921
- Date
- 1922-01-01
- Page
- Seite 518 (sequence 528)
- Language
- German, English, Hebrew
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wird, daß ausgezählt werden soll, so müssen wir noch einmal abstimmen. Wer für den Antrag der .Kommission ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. (Geschieht. — Nach erfolgter Auszählung:) Ich bitte um die Gegenprobe. (Nach erfolgter Auszählung:) Ich konstatiere noch einmal, daß wir überflüssigerweise abermals fünf Minuten verloren haben, denn der Antrag ist mit 106 gegen 59 Stimmen abgelehnt. Berichterstatter Dr. Margulies: Der Passus, der sich auf die Aenderung bezieht, ist geblieben, nämlich statt 2500 heißt es jetzt 2000. Vizepräsident Motzkin: Herr Dr. Margulies, da wir nicht wissen, ob nicht später irgendein solcher Punkt kommt, wie der von Dr. Barth, so frage ich Sie, ob im Statut noch ein solcher Punkt vorkommt? Berichterstatter Dr. Margulies: Der Antrag, den Herr Dr. Barth gestellt hat, gehört zu dem Punkte, über den ich jetzt sprechen werde. Wir schlagen vor, Landesverbänden, die wir als sogenannte kleine Landsmannschaften bezeichnen, eine gewisse Begünstigung in der Richtung zu geben, daß sie einen Delegierten schon haben, wenn sie wenigstens tausend Schekelzahler erreicht haben. Während sonst 2000 Schekelzahler angenommen wurden, genügen bei den kleinen Landsmannschaften wenigstens 1000. Wenn z. B. Belgien 1500 Schekelzahler hat, kann es bereits einen Delegierten wählen. Wenn ein anderes Land 1050 hat, kann es auch einen wählen. Und nun kommt der Antrag Dr. Barth dazu. Er verlangt, daß in jedem Lande die Angehörigen des Sonderverbandes nach dem gleichen Schlüssel wählen sollen, wie die Angehörigen des Landesverbandes. Er verlangt, daß, wenn z. B. in Holland 1500 Schekelzahler des allgemeinen Verbandes sind und 1200 oder 1800 Schekelzahler des Misrachi, sowohl der Landesverband als auch der Sonderverband einen Delegierten bekommen. Diesen Antrag haben wir in der Kommission abgelehnt, aus dem einfachen Grunde, weil wir glauben, daß der Sonderverband nicht einmal wählen kann als ein Weltverband, also als ein einheitlicher, das andere Mal so, als ob er in jedem Lande einen selbständigen Verband bilden würde. Er zieht sonst einmal die Begünstigung aus der Existenz als Weltverband, das andere Mal aus der Tatsache, daß er nach Landesgrenzen geteilt ist. Nun ist in der Kommission ein anderer Antrag gestellt und angenommen wrorden. Dieser Antrag lautet: „In denjenigen Ländern, in welchen Begünstigungen bewilligt werden, genießen die Sonderverbände die gleichen Begünstigungen". Das soll nun nicht heißen, daß sie es sich in jedem Lande aussuchen können, ob sie als Weltverband oder als selbständige Gruppe wählen, sondern nur in jenen Ländern, die als kleine Landsmannschaften Begünstigungen haben, sollen die Schekelzahler der Sonderverbände die gleichen Begünstigungen genießen. In England z. B., wo mehr als 2000 Schekelzahler sind, haben sie diese Begünstigung nicht. In Holland, Belgien, Griechenland, wo die Landsmannschaft die Begünstigung hat, sollen die Sonderverbände diese Begünstigung gleichfalls haben. Das ist ein Antrag der Subkommission. Ich muß dabei erklären, daß die Minorität der Subkommission auch gegen diese Begünstigung gewesen ist. Einerseits kann der Vorteil, den sie daraus ziehen, rechnerisch vielleicht zwei bis drei Mandate betragen, andererseits bringt man dadurch in die Maschinerie eine große Schwierigkeit hinein, weil man die Exekutive zwingt, in den Ländern, wo die Schekelzahler der Sonderverbände wie ein Landesverband selbständig wählen sollen, sich mit diesen Teilen in Verbindung zu setzen. 518