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Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in … · 1922-01-01 · 12 (1922) Karlsbad, 1. bis 14. September 1921 · p. Seite 513

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Journal
Stenographisches Protokoll der Verhandlungen des … Zionisten-Kongresses … in …
Volume
12 (1922) Karlsbad, 1. bis 14. September 1921
Date
1922-01-01
Page
Seite 513 (sequence 523)
Language
German, English, Hebrew
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IRI
…/3476254-3476278--4813-3480957
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Dann ist ein weiterer Antrag gestellt worden, es sollen in jedem Lande sämtliche Schekelzahler ohne Rücksicht darauf, ob sie dem Landesverbände oder einem Sonderverbande angehören, zum Kongreß gemeinsam wählen, nicht wie bisher, jeder in seinem Sonder- oder Landesverbände, sondern sie sollen gezwungen werden, gemeinsam zu wählen. (Ruf: Aber nach dem Proportionalwahlrecht!) Das ist gleichgültig. Wir haben in Uebereinstimmung mit dem Statut neuerlich ausgesprochen, daß sich die verschiedenen Schekelzahler in der Wahl vereinigen können, wenn sie wollen und sich verständigt haben; aber einen Zwang dürfen wir nicht ausüben, weil wir damit in das Wesen der Sonderverbände eingreifen würden. Vizepräsident Motzkin: Ich bitte, sich kürzer zu fassen. Berichterstatter Dr. Margulies: Ich muß das hier erklären. Wir wollten vermeiden, daß im Wahlkampf an Stelle der zionistischen Probleme die nichtzionistischen, die Sonderprobleme in den Vordergrund geschoben werden, daß wir vielleicht einmal in einem Wahlkampf es erleben, daß die einen Parteien als Bolschewiki, die anderen als sattgegessene Bourgeois und Kapitalisten bekämpft werden. Wir glaubten, daß das dem Sinne der Bewegung nicht entsprechen würde, und haben es daher abgelehnt. Nun gehe ich zu den Detailbestimmungen über. Es war festzusetzen eine Mindestzahl von Schekeln, die notwendig ist, damit ein Delegierter gewählt werden kann. Wir haben uns gefragt, ob wir das Ergebnis des Kongreßjahres nehmen sollen oder den Jahresdurchschnitt der letzten zwei Jahre. Wir haben uns zu letzterem entschlossen und das ist die einzige Aenderung, die wir in Punkt 1 des § 26 vorschlagen. Es sollen dort nach den Worten „§ 27" die Worte eingefügt werden „einen Jahresdurchschnitt der letzten zwei Jahre von*. Im übrigen beantragen wir, diesen Paragraph so anzunehmen, wie er Ihnen von der Exekutive vorgeschlagen wird, nämlich auf je 2500 Schekelzahler je einen Delegierten, ein Ueberschuß von 1000 berechtigt jeweils zur Wahl eines weiteren Delegierten. Vizepräsident Motzkin: Herr Grawitzky hat ein Minderheitsvotum. Delegierter Josef Grawitzky (Polen, jüdisch): Hoher Kongreß! Im Namen der Minorität des Organisations-Ausschusses schlage ich Ihnen vor, daß es im § 26 heißen soll an Stelle der Worte: „Jeder Landes- sowie jeder Sonderverband ist berechtigt ......" „Jedes Land, ohne Rücksicht auf die Zugehörigkeit der Schekelzahler zu einem Sonder- oder Landesverbände, ist berechtigt......" Das ist eine sehr wichtige prinzipielle Frage. Wir wollen, daß der Kongreß ein jüdisches Parlament sein soll, nicht nur dadurch, daß er alle Juden repräsentiert, sondern daß er alle Meinungen und Kräfteverhältnisse im jüdischen Leben abspiegelt. Heute ist der Kongreß die undemokratischste Einrichtung. Wir wählen nach Kurien: es gibt eine allgemeine, eine misrachistische, eine Poale Zion-Kurie usw. Der Jude, der zufällig den misrachistischen Schekel gekauft hat, muß für das misrachistische Mandat stimmen, der den Poale Zion-Schekel gekauft hat, für das Poale Zion-Mandat. Das entspricht nicht dem faktischen Kräfteverhältnis im jüdischen Leben. Es kommt dabei nur auf die Geschicklichkeit im Verkaufen der Schekolim an. Ich könnte mit Fakten beweisen, daß in verschiedenen Städten in Polen Leute, die allgemeine Schekolim des Landesverbandes gekauft haben, dadurch gezwungen worden sind, allgemein d. h. innerhalb des Landesverbandes zu wählen, in anderen Städten war es wieder anders. Wenn wir wollen, daß der Kon- 33 513

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